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Dem Regierungsrat wird folgender Prüfungsauftrag erteilt:
Begründung:
Die im Auftrag der eidgenössischen Migrationskommission (EKM) erstellte Studie[1] des Marie-Meyerhofer-Instituts für das Kind zeigt, dass Kinder und Jugendliche im Nothilfesystem in der Schweiz in hochprekären Verhältnissen leben, stark belastet werden und in ihrer Gesundheit und Entwicklung gefährdet sind. Das zur Einordnung der Studie erstellte Rechtsgutachten[2] kommt zum Schluss, dass die gegenwärtige Situation im Bereich der Nothilfe für Kinder weder mit der Kinderrechtskonvention noch mit den weiteren genannten völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist.
In seiner Antwort auf die Interpellation Patzen «Kinderrechte im Asylwesen besser schützen» (055-2024) bekennt sich der Regierungsrat zur selbstverständlichen Einhaltung der Kinderrechte im Migrationsbereich. Auch wenn durch die getrennte Unterbringung von Familien eine Verbesserung erreicht wurde, ist die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Rückkehrzentren und insbesondere in der Langzeitnothilfe weiterhin prekär.
Der Prüfauftrag soll aufzeigen, ob und wo in der kantonalbernischen Asylgesetzgebung Handlungsbedarf bezüglich der Kinderrechte besteht und welche Optionen es für einen besseren Einbezug der Grundrechte auch von begleiteten Kindern und Jugendlichen gibt. Wie wird sichergestellt, dass bei jeder Interessenabwägung im Asylverfahren, bei der Berechnung der Nothilfe für Familien, bei Regelungen zu Unterbringung, im Bereich Schule und Ausbildung, im Bereich Gesundheit und soziale Teilhabe, bei der Regelung der Verantwortlichkeiten usw. das geschützte Interesse der Kinder und Jugendlichen im Zentrum steht? Ist das Anhörungs- und Mitspracherecht der Kinder und Jugendlichen in ausreichendem Mass gewährleistet und umgesetzt?
Mit dem Rechtsgutachten zur EKM-Studie liegt eine detaillierte Einschätzung zur Auslegung der einzelnen Verfassungsartikel und der Kinderrechtskonvention mit Bezug auf die Gesetzgebung im Migrationsbereich vor. Diese Punkte sollen für die Beurteilung der gesetzlichen Grundlagen im Kanton Bern beigezogen werden.
Neben der Rechtsgrundlage muss vor allem auch die Umsetzung durch Behörden, regionale Partner und andere Leistungsbeauftragte sichergestellt sein. Deshalb sind Vorgaben zur Wahrung der Kinderrechte auch in Leistungsverträgen und kantonalen Weisungen, wie z. B. den Nothilfe- und Gesundheitsweisungen,[3] zu verankern.
Der Kanton Bern muss dafür besorgt sein, dass die Rechte aller Kinder geschützt sind. Das gilt insbesondere für Kinder in prekären Lebenssituationen, wie im Nothilferegime im Asylwesen. Als Gesetzgeber ist der Grosse Rat den Kinderrechten verpflichtet, ungeachtet der politischen Zielsetzung der Asylgesetzgebung. Der geforderte Bericht soll die fachliche Grundlage dafür bieten.
[1] Kinder und Jugendliche in der Nothilfe im Asylbereich – Systematische Untersuchung der Situation in der Schweiz, EKM 2024; https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/89806.pdf
[2] Das Nothilferegime und die Rechte des Kindes – Rechtsgutachten und Studie zur Vereinbarkeit mit der schweizerischen Bundesverfassung und der Kinderrechtskonvention, EKM 2024; https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/89808.pdf
[3] https://www.asyl.sites.be.ch/content/dam/asyl_sites/bilder-dokument/de/dokumente/formulare-und-merkblaetter/Nothilfeweisung.pdf
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