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Abstimmungsparolen vom 30. November 2025
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Menschen in der SP
“Schwarze Liste”. Besserer Schutz gegen Übergriffe im schulischen Kontext
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen (EDK) führt eine sogenannte «schwarze Liste», auf welcher Personen aufgeführt werden, die aufgrund von strafrechtlichen Tatbeständen wie Kriminal- und Sexualdelikten, Sucht- oder andere Krankheiten ihre Unterrichtsberechtigung verloren haben. Die Liste wird von der Rechtsabteilung des Generalsekretariats der EDK geführt. Die Meldung soll verhindern, dass gemeldete Lehrpersonen in anderen Kantonen tätig werden können. Das Instrument füllt eine Lücke, weil Schulen bei Mehrfachanstellungen so zeitnah über Probleme informiert werden. In diesem Bereich ist auch der Sonderprivatauszug von Bedeutung, der allerdings nur bei Neuanstellungen (sowie allenfalls bei Überprüfungen nach ein paar Jahren) zur Anwendung kommt. Ob eine zeitnahe Information über die «schwarze Liste» gelingt, hängt jedoch massgebend davon ab, ob die Kantone entsprechende Meldungen machen.
In der Volksschule und vor allem in Sonderschulen und Institutionen für Kinder mit Behinderungen arbeiten diverse weitere Berufsgruppen, die ebenfalls intensiven Kontakt zu jungen Menschen haben (z.B. Ergo- und Physiotherapie). Entgegen der bundesrätlichen Antwort auf die nationalrätliche Interpellation Brizzi 24.3693 gibt es auch dazu eine Liste, die allerdings von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) geführt wird. Da sie zahlreiche weitere Informationen enthält und nur auf Anfrage hin zugänglich ist, ist sie als «schwarze Liste» derzeit noch nicht sehr geeignet.
Schliesslich gibt es an Schulen auch Personen ohne spezifische schulische Ausbildung, die trotzdem intensiven Kontakt zu jungen Menschen haben (z.B. Schulassistenzen und Schulbusfahrer). Bisher werden diese weder von der EDK- noch von der GDK-Liste erfasst, obwohl auch bei Personen ohne spezifische Ausbildung in der Vergangenheit Probleme auftraten.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
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Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.
In einigen Kantonen wird zusätzlich ein Solidaritätsbeitrag erhoben.
Für mehr Informationen kannst Du Dich an die SP an Deinem Wohnort oder in Deinem Kanton wenden.
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Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
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