Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) will die Reform der Hinterlassenenrenten als Gegenvorschlag zur Initiative der Mitte ausgestalten, die die Plafonierung der Renten für Ehepaare in der AHV/IV aufheben will. Damit sollen Hinterlassene dafür bezahlen, dass neu pensionierte Ehepaare höhere Renten erhalten. Die SP Schweiz kritisiert diesen Entscheid scharf und setzt sich weiterhin für ein würdiges Rentensystem für alle ein.
Die SGK-N hat an ihrer Sitzung die Mitte-Initiative beraten, welche die Aufhebung der AHV-Rentenplafonierung für verheiratete Paare fordert. Gemäss Kommissionsvorschlag sollen die verheirateten neu-Rentner:innen von der Abschaffung des Ehepaarplafonds profitieren, während heutige Rentner:innen leer ausgehen. Finanziert werden soll dies über die Reform der Hinterlassenenrenten: «Damit sollen die Witwen zur Kasse gebeten werden, um bessere Renten für neu pensionierte Ehepaare zu finanzieren. Das ist inakzeptabel», kritisiert SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer.
Ursprünglich sollte die Reform der Hinterlassenenleistungen die bestehende Ungleichbehandlung bei den Renten der Hinterlassenen beseitigen und die Situation der Witwer dadurch verbessern. Durch die Verknüpfung der beiden Vorlagen verfolgt die Mehrheit der SGK-N nun ein Vorhaben, das diesen Zielen diametral widerspricht. «Die Schweiz wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der ungleichen Behandlung von Witwen und Witwern gerügt. Statt die Lage der Witwer zu verbessern, will man nun die der Witwen verschlechtern. Das ist untragbar. Es braucht eine Anpassung nach oben – nicht nach unten», betont die Co-Präsidentin der SP-Bundeshausfraktion Samira Marti. «Dass nun sogar bereits laufende Renten von kinderlosen Witwen und Witwern gestrichen werden sollen, ist ein Hohn gegenüber den Betroffenen.»
13. AHV-Rente jetzt umsetzen
Die SGK-N hat auch über die Finanzierung der 13. AHV-Rente beraten. Sie schlägt eine befristete Finanzierungslösung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bis 2030 vor. «Damit wird der klare Volksentscheid für die 13. AHV-Rente torpediert», sagt Samira Marti weiter. «Anstatt eine stabile Finanzierungsgrundlage zu schaffen, wird eine befristete Lösung von rund drei Jahren für eine dauerhafte Leistung vorgeschlagen – das ist absolut unsinnig.»