Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Personalsuche in der Verwaltung – Transparenz, Fairness und Datenschutz sicherstellen.

Der Regierungsrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, in welcher Form Künstliche
Intelligenz (KI) sowie weitere Softwarelösungen im Bewerbungs- und Auswahlverfahren für
das Staatspersonal des Kantons eingesetzt werden oder deren Einsatz geplant ist.
Der Bericht soll insbesondere aufzeigen, welche konkreten Technologien aktuell zur Anwendung kommen oder evaluiert werden, welche Ziele mit ihrem Einsatz verfolgt werden und wie
deren Wirkung auf die Personalgewinnung eingeschätzt wird. Ebenfalls soll die Art und Herkunft der bearbeiteten Daten, die Rechtsgrundlage und die Akteure, die an der Entwicklung
des Systems mitgewirkt haben, aufgeführt werden. Dabei sind auch die damit verbundenen
Chancen und Risiken zu beleuchten, etwa hinsichtlich Effizienz, Objektivität, Kompetenzorientierung sowie potenzieller Diskriminierung, Intransparenz oder datenschutz- und grundrechtlicher Herausforderungen.

Begründung:
Der Kanton Zürich setzt bereits KI-gestützte, komplexe Algorithmische Entscheidungssysteme (AES) bei der Personalrekrutierung ein. Die Personalsuche steht heute vor grossen
Herausforderungen: Fachkräftemangel, hohe Bewerberzahlen in bestimmten Bereichen und
der Anspruch, Diversität und Chancengleichheit sicherzustellen.
Die öffentliche Verwaltung trägt eine besondere Verantwortung, Chancengleichheit, Diversität und Transparenz in Einstellungsverfahren zu gewährleisten. Trotz bestehender gesetzlicher Regelungen zeigen Studien, dass Bewerber:innen aufgrund von Geschlecht, Herkunft,
Alter oder anderen personenbezogenen Merkmalen nach wie vor benachteiligt werden können.

Der Einsatz von KI in der Personalsuche kann erhebliche Risiken bringen. Statt Diskriminierungen abzubauen, können intransparente Algorithmen bestehende Vorurteile verstärken oder neue Ungleichbehandlungen schaffen. Fehlende Nachvollziehbarkeit und mögliche Datenschutzverstösse machen den Einsatz problematisch und gefährden das Vertrauen in Bewerbungsverfahren.
Die Einführung von KI bedeutet nicht automatisch mehr Fairness oder Zukunftsfähigkeit,
sondern kann im Gegenteil zu unpersönlichen Auswahlprozessen führen. Wird KI unkritisch
eingesetzt, droht der Mensch aus dem Mittelpunkt zu rücken und die Verwaltung riskiert, ihre
Vorbildfunktion zu verfehlen. Moderne Technologien können so eher Schaden anrichten, anstatt einen verantwortungsvollen Fortschritt zu ermöglichen.

Birgit Tognella-Geertsen

Erstunterzeicher:in

Birgit Tognella-Geertsen

Ersteinreichung

29. September 2025

Einreichungskanton

Zürich

Einreichegemeinde

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