Kantonale Strategie für die Umsetzung des Versorgungskonzepts «ambulant vor stationär» entlang des gesamten Behandlungspfades

Der Regierungsrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren eine kantonale Strategie zu erarbeiten, die den nötigen gesetzlichen Rahmen für die erfolgreiche Umsetzung des Konzepts «ambulant vor stationär» schafft. Insbesondere soll die Schnittstelle zwischen den stationären Leistungserbringern und der ambulanten Vor- und Nachversorgung so geregelt, koordiniert und finanziert werden, dass ein ausreichendes und gut zugängliches Angebot von guter Qualität entlang des gesamten Behandlungspfads bereitgestellt und die Grundversorgung dadurch gestärkt wird.

Begründung

Mit der Einführung von EFAS sind die Weichen für die Förderung des Konzepts «ambulant vor stationär» auf Bundesebene gestellt worden. Damit die Vorteile dieser Behandlungsform zum Tragen kommen, ohne dass sich daraus Nachteile ergeben, braucht es eine breit abgestützte kantonale Strategie zur Umsetzung. Der Übergang von stationären zu ambulanten Behandlungspfaden ist nicht nur eine medizinische, sondern auch eine organisatorische Herausforderung. Ohne koordinierte Steuerung besteht die Gefahr von Versorgungslücken, un- klaren Zuständigkeiten und einer ungenügenden Finanzierung der Leistungserbringer der Grundversorgung. Insbesondere zeigt sich an der Schnittstelle zwischen stationären Leistungserbringern und der ambulanten Vor- und Nachversorgung ein erheblicher Handlungs- bedarf. Die ambulanten ärztlichen und pflegerischen Grundversorger sind bereits heute stark ausgelastet. Eine erfolgreiche Umsetzung von «ambulant vor stationär» setzt eine koordinierte Nachbetreuung durch die nichtärztlichen und ärztlichen Leistungserbringer voraus.

Dazu zählt auch eine deutlich verbesserte Digitalisierung, die den Datenaustausch zwischen den verschiedenen Leistungserbringern fördert. Ohne klare Prozesse, Standards und Finanzierung werden Patientinnen und Patienten nach ambulanten und stationären Eingriffen unzureichend versorgt. Dies erhöht das Risiko von Komplikationen und Rehospitalisationen, was die Behandlungsqualität verschlechtert und zu hohen Folgekosten führt. Die Umsetzung des Versorgungskonzepts «ambulant vor stationär» soll möglichst kostenneutral erfolgen.

Eine kantonale Strategie schafft den nötigen Rahmen und stellt sicher, dass…

  • Behandlungs- und Pflegeprozesse entlang des gesamten Behandlungspfads abgestimmt werden.
  • die Potentiale der Digitalisierung genutzt werden.
  • Verantwortlichkeiten zwischen Spitäler und ambulanten Leistungserbringer geregelt wer- den und die Finanzierung entsprechend sichergestellt wird.
  • die Finanzierung des steuerfinanzierten Anteils zwischen Kanton und Gemeinden klar und fair geregelt ist.
  • Qualitätsstandards für die ambulante Vor- und Nachversorgung definiert und überwacht werden.
  • Patientinnen und Patienten unabhängig vom Wohnort im Kanton und ihrer finanziellen Situation eine gut zugängliche hochwertige ambulante Vor- und Nachversorgung erhalten.
  • Spitäler mit den ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringer der ambulanten Versorgung verbindlich zusammenarbeiten.
  • der Fachkräftemangel entschärft wird.
  • Transparenz über Kosten, Qualität und Ergebnisse entsteht.
  • die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen vorgenommen werden.

Nur durch eine koordinierte kantonale Vorgehensweise lässt sich sicherstellen, dass «ambulant vor stationär» tatsächlich zu besserer Behandlungsqualität, höherer Patientensicherheit und einer effektiven Nutzung der eingesetzten Gesundheitsressourcen führt. Eine kantonale Gesamtstrategie ist unerlässlich, damit die Patientinnen und Patienten von den potenziellen Vorteilen der ambulanten Versorgung profitieren und die gesundheitspolitischen Ziele von EFAS im Kanton erfolgreich realisiert werden können.

Erstunterzeicher:in

Renata Grünenfelder

Ersteinreichung

23. Februar 2026

Einreichungskanton

Zürich

Einreichegemeinde

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