Unternehmenssteuerreform IV alias Steuervorlage 17 – die Zeit ist reif für Korrekturen!

Mit den vom Bundesrat am 31. Januar 2018 definierten Eckwerten für die Steuervorlage 17 würde die Schweiz weltweit die tiefsten Steuern für Aktiengesellschaften und Aktionäre aufweisen. Die Bevölkerung und die Institutionen müssten dafür zahlen – sei es mit weniger staatlichen Leistungen oder höheren Steuern und Gebühren für die Menschen. Korrekturen an den Eckwerten des Bundesrats sind daher nötig!

Die Zeit ist reif, die Fehler der letzten Unternehmenssteuerreform (USRII) zu korrigieren

Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) weiss, wovon er spricht: «Die Zeit wäre reif, die Fehler der letzten Steuerreform zu korrigieren» (Tagesanzeiger vom 22. Januar 2018, Seite 10). Schliesslich hat gerade der Kanton Zug ein hohes Wachstum von Aktionärsvermögen und Statusgesellschaften verzeichnet.

Soll die SV17 mehrheitsfähig sein, braucht es substanzielle Einschränkungen des weltweit exotischen, unbeschränkten Kapitaleinlageprinzips. Dieses Prinzip wurde hierzulande ohne flankierende Kapitalgewinn- oder Beteiligungssteuer eingeführt, wie sie in allen anderen Ländern mit Kapitaleinlageprinzip besteht.

Die in der Vernehmlassungsvorlage gemachte Einschränkung bei der Transponierung ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber sie ist ungenügend! Zusätzliche Varianten finden sich in den unten zitierten Vernehmlassungen.

Kein anderes Land der Welt ermöglicht Billionen von total steuerfreien Substanzausschüttungen aus den Aktiengesellschaften, zudem noch prioritär gegenüber den einkommens- und verrechnungssteuerpflichtigen Dividendenausschüttungen aus den Gewinnen.

Der Bundesrat wird dringend aufgefordert, einen umfassenden Rechtsvergleich mit EU- und OECD-Staaten in die Botschaft an das Parlament zu integrieren sowie Varianten von Einschränkungen des Kapitaleinlageprinzips vorzuschlagen, flankiert durch ein einfaches Modell einer Beteiligungsgewinnsteuer.

Die Zeit ist reif für die Kantone, ihre Informationsblockade aufzuheben und Transparenz zu schaffen

Die Kantone sind gut beraten, ihre Informationsblockade zu beenden und dem Bundesrat vollständige Zahlen und Fakten zur Ausgangslage für die Botschaft zur Steuervorlage 17 zu liefern. Gemäss meiner Interpellation gehören dazu zwingend Angaben zu den aktuellen Übertritten von Statusgesellschaften zur ordentlichen Besteuerung

Der Bundesrat soll zudem folgende Fragen klären:

  • Wieviele Milliarden Steuererleichterungen haben die Kantone gemäss Steuerharmonisierungsgesetz (Art. 5 STHG) den Aktiengesellschaften bei Neugründung oder Umstrukturierung in den letzten zehn Jahren gewährt?
  • Wieviele Milliarden Steuermindereinnahmen resultieren durch die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer in 11 Kantonen?
  • Exempla trahunt: Welche Branchen mit nicht-börsenkotierten Aktiengesellschaften nutzen das steuerfreie Kapitaleinlageprinzip zu fast 90 Prozent (aktuell sind rund 2 Billionen oder 2000 Milliarden zur steuerfreien Ausschüttung genehmigt)?
  • Wieviele Arbeitsplätze halten solche AGs in der Schweiz? In welchen Kantonen ? Kann Geldwäscherei ausgeschlossen werden?
  • Welche theoretischen Beispiele von „Aufwertungen stiller Reserven“ bei Zuzug aus dem Ausland können sich die Kantone vorstellen, mit welchen Steuermindereinnahmen gemäss Modell Vernehmlassungsvorlage?
  • Sind auch die Kantone Waadt und Appenzell-Innerrhoden bereit, ihre Zahlen zu den selbstangezeigten Schwarzgeldern endlich zu veröffentlichen?

Die Zeit ist reif für die Schweiz, ihre Rolle als Spitzenlokomotive des internationalen Steuerdumpings aufzugeben

Die Verkaufsslogans des amerikanischen Präsidenten in Davos und der Druck seitens der Wirtschaftsverbände und der neoliberalen Kreise ändern nichts daran, dass die Schweiz Tiefststeuern hat, wie es der jüngste BAK Basel Taxation Index für Unternehmen 2017 aufzeigt – noch ohne Einbezug der Steuerreform in den USA.

Eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist nicht bereit, einen weiteren Abbau beim Service public hinzunehmen, um Steuergeschenke an Konzerne mit vorwiegend ausländischen Aktionären zu finanzieren.

Dem Bundesrat wird empfohlen, den Vorschlag der Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie unter der Leitung von Professor Aymo Brunetti vom 1.12.2014 aufzunehmen, wonach für Konzerngesellschaften für alle schweizerischen Aktivitäten eine einheitliche Gewinnsteuer zu prüfen sei. So kann dem absurden Steuerwettlauf nach unten zwischen den Kantonen ein Ende gesetzt und der administrative Aufwand bei den Konzernen sowie bei den Steuerverwaltungen deutlich gesenkt werden.

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