Altersvorsorge: SP Schweiz begrüsst Reformwillen, kritisiert aber das höhere Frauenrentenalter

Die SP nimmt die Vorschläge, die der Bundesrat heute mit Blick auf die nächsten Revisionen von AHV und BVG vorstellte zur Kenntnis, hat jedoch Vorbehalte. „Positiv werten wir die Einsicht des Bundesrates, dass eine AHV-Revision nicht übers Knie gebrochen werden kann.“, sagt SP-Vizepräsidentin Jacqueline Fehr. „Auf unakzeptable Abbau-Massnahmen – etwa das Rentenalter 67 oder Rentenkürzungen – wird diesmal wohlweislich verzichtet. Die geplante Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 lehnt die SP jedoch ab. Stattdessen fordert sie den Wechsel zu einem Lebensarbeitszeitmodell, das der modernen Arbeitsmarktsituation viel besser gerecht wird.“ Die SP wird aufgrund der eigenen Reformvorstellungen konstruktiv an sozialen Reformen der ersten und zweiten Säule mitarbeiten.

Die SP begrüsst, dass der Bundesrat die beiden Vorsorge-Säulen AHV und BVG in einer Gesamtschau betrachten will und die AHV dabei stärken möchte. Ziel der Verknüpfung beider Reformen muss sein, die in der Verfassung garantierte Deckung des Existenzbedarfs auch für tiefere und mittlere Einkommen endlich durchzusetzen. Die Senkung des Umwandlungssatzes ist für die SP jedoch so nicht akzeptabel. Bevor ein solcher Schritt ins Auge gefasst werden soll, muss die Situation und die Aufsicht bei den Pensionskassen verbessert werden. Deren rein gewinnorientiertes und teilweise klar überteuertes Wirtschaften birgt durchaus noch Optimierungs-Potenzial, welches eine unsoziale Massnahme wie die Senkung des Umwandlungssatzes zumindest verzögern könnte.

Die SP fordert weiter, dass in einem AHV-Reformprojekt eine Flexibilisierung des Rentenalters in Form eines Lebensarbeitszeitmodells eingeführt wird. Dieses muss vom beruflichen Werdegang der Arbeitnehmenden und von der Beschwerlichkeit ihrer Arbeit abhängig sein. Die Pensionierung soll nach 42 AHV-Beitragsjahren – frühestens mit 62, spätestens mit 65 Jahren – erfolgen.

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