Die Erbschaftssteuer betrifft uns alle!

Ein Nein zur Erbschaftssteuer erhöht die Gefahr einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 1 Prozent oder einer Erhöhung des AHV-Alters um rund 1,5 Jahre. Es wird Zeit, den Leuten reinen Wein einzuschenken: Die Erbschaftssteuer entlastet den Mittelstand, alle anderen Sanierungsvorschläge für die AHV treffen ihn hingegen voll.

Vor einigen Tagen wurden Vania Alleva und Martin Landolt von der Zeitung 20 Minuten gefragt, ob sie von der Erbschaftssteuer-Initiative betroffen seien. Sowohl die Gewerkschaftschefin als auch der BDP-Parteipräsident antworteten naiverweise mit Nein. Damit unterliegen sie einem groben, aber weit verbreiteten Irrtum. Alleva und Landolt sind ohne Zweifel direkt betroffen von dieser Vorlage. Genauso wie wir alle anderen auch. Denn wenn die Initiative abgelehnt wird, werden wir alle helfen müssen, ein gegen vier Milliarden grösseres Loch zu stopfen.

Wachsendes Loch in der AHV

Die AHV leidet unter der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung und schlechter werdenden Anlagerenditen. Sie wies im vergangenen Jahr erstmals ein Umlagedefizit von mehreren hundert Millionen aus. Ihr Defizit wird weiter anwachsen.  Der Bundesrat schätzt in seiner Botschaft zur aktuellen Rentenreform, dass bis 2030 eine Finanzierungslücke von 8,3 Milliarden Franken droht. Er schlägt deshalb unter anderem vor, die Mehrwertsteuer mittelfristig um zwei Prozent anzuheben. Zwei Prozent, das entspricht Kosten von rund 1000 Franken pro Einwohner und Jahr.

Erbschaftssteuer bringt 4 Milliarden

Die Initianten und der Bundesrat gingen bisher davon aus, dass die Erbschaftssteuer rund zwei Milliarden Einnahmen zugunsten der AHV bringt. Eine neue Untersuchung von Prof. Marius Brülhart und Elodie Moreau von den Unis Lausanne und Zürich, die vor wenigen Wochen präsentiert wurde, kommt zum Schluss, dass in den letzten Jahren weit mehr vererbt wurde als bisher angenommen. Diese Studie wurde nicht im Auftrag der Initianten erstellt und blieb bisher unbestritten. Die Autoren rechnen für das Jahr 2015 mit Erbschaften in der Höhe von gegen 80 Milliarden Franken. Das ist knapp doppelt so viel, wie die Initianten und der Bundesrat geschätzt hatten. Man darf also davon ausgehen, dass die AHV in Zukunft mit gegen vier Milliarden entlastet wird, wenn die Initiative angenommen wird – selbst dann, wenn die Familienunternehmen von der Erbschaftssteuer ausgenommen werden.

Man darf davon ausgehen, dass die AHV in Zukunft mit gegen vier Milliarden entlastet wird, wenn die Initiative angenommen wird.

Ein Nein trifft gerade die KMU

Die Erbschaftssteuer kann das AHV-Problem also deutlich entlasten. Bei einem Ja halbiert sich praktisch die Finanzierungslücke. Die vier Milliarden machen pro Einwohnerin und Einwohner rund 500 Franken jährlich aus, die wir über höhere Lohnabzüge, höhere Mehrwertsteuern, ein höheres AHV-Alter oder tiefere AHV-Leistungen aufbringen müssen. Werden sie über den Konsum finanziert, muss die Mehrwertsteuer um ein volles Prozent erhöht werden. Decken die Löhne das Defizit,  müssen rund 1,3 Lohnprozente in die AHV abgezweigt werden. Beides trifft nicht zuletzt die KMUs. Denn ihre Kosten steigen, und die Kaufkraft ihrer Kunden sinkt. Werden die vier Milliarden über tiefere AHV-Leistungen finanziert, dann sinkt die ausbezahlte AHV für alle Rentnerinnen und Rentner um monatlich mehr als 200 Franken. Die letzte Möglichkeit, dieses Vier-Milliarden-Problem zu lösen, wäre eine Erhöhung des AHV-Alters. Es müsste um happige 1,6 Jahre angehoben werden. Man kann es drehen und wenden wie man will: Ein Nein zur Erbschaftssteuer trifft den Mittelstand voll. Während die Medien voll auf die Ausgaben fokussieren, wird die Einnahmenseite der Vorlage kaum thematisiert.

Ein Nein zur Erbschaftssteuer trifft den Mittelstand voll.

SVP, FDP und CVP gegen den Mittelstand

Der Mittelstand profitiert noch aus einem zweiten Grund. Mit der Initiative werden nämlich alle kantonalen Erbschaftssteuerregimes abgeschafft. Somit werden Konkubinatspartner, Nichten, Neffen oder nicht verwandte Erben von der Erbschaftssteuer befreit, sofern der Nachlass unter zwei Millionen bleibt. Weniger als zwei Prozent der Bevölkerung sind von der neuen Erbschaftssteuer betroffen. Alle anderen werden von der heute bestehenden, unübersichtlichen Erbschaftssteuer befreit. Und die Familienbetriebe werden allen Unkenrufen zum Trotz nicht betroffen sein, weil der Initiativtext eine Ausnahmebestimmung vorsieht.

Diese Aspekte werden von den bürgerlichen Parteien bewusst verschwiegen. SVP, FDP und CVP vertreten bei dieser Vorlage nicht die Interessen des Mittelstandes, wie sie immer vorgeben. Sie verweigern die dringend notwendige Diskussion und lassen den Mittelstand im Dienste der Superreichen völlig im Stich. Die Erbschaftssteuer entlastet den Mittelstand. Alle anderen Finanzierungsvorschläge für die AHV treffen ihn hingegen voll.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.