Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) will das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs revidieren. Ziel der Vorlage ist es, neue Möglichkeiten zur Schuldenbereinigung für Privatpersonen zu schaffen. Der Gesetzesentwurf geht auf eine Motion des ehemaligen SP-Ständerats Claude Hêche zurück. Damit wird ein bedeutender Schritt unternommen, um verschuldeten Menschen neue Perspektiven zu eröffnen.
Heute geraten überschuldete Personen oft in einen Teufelskreis, aus dem sie kaum mehr herausfinden. «In vielen Fällen ist die Überschuldung die Folge einer Trennung, eines Jobverlusts, einer Krankheit oder eines Unfalls. Niemand ist davor gefeit», erklärt SP-Nationalrätin Tamara Funiciello. «Dass die Kommission auf die Vorlage eingetreten ist, ist wichtig – sie muss aber noch verbessert werden. Gerade Menschen, die AHV oder IV beziehen und dadurch noch weniger Möglichkeiten haben aus dieser Schuldenspirale zu finden, müssen durch die Gesetzesrevision besser geschützt werden.»
Die vorgesehene Schuldensanierung bedeutet, dass hoffnungslos verschuldete Personen drei Jahre lang auf dem Existenzminimum leben müssen und keine neuen Schulden machen dürfen. «Das ist für die Betroffenen eine harte Prüfung», sagt SP-Nationalrat Ueli Schmezer. «Dafür werden ihnen danach die Restschulden erlassen. Sie erhalten eine zweite Chance und können wieder am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilhaben.» Wichtig ist dies auch, weil Kinder und Angehörige oft die Leidtragenden einer hochverschuldeten Familiensituation sind. Auch die Gläubigerseite wird profitieren, denn ohne Sanierung besteht in diesen Situationen meist keine Aussicht auf Schuldtilgung. Die Vorlage kann darüber hinaus dazu beitragen, die Abhängigkeit von der Sozialhilfe zu verringern.