Von Eva Herzog, Ständerätin BS
Heute bezahlen Ehepaare, bei denen beide berufstätig sind, oft mehr Steuern als Konkubinatspaare in der gleichen wirtschaftlichen Situation. Weil die beiden Einkommen zusammengerechnet werden, spielt die Progression. Häufig zehren Steuern und Kinderbetreuungskosten das kleinere Einkommen – meist das der Frau – fast auf.
Bei den meisten Ehepaaren, auch mit Kindern unter 25 Jahren, sind Mütter (84 Prozent) und Väter (97 Prozent) erwerbstätig. Nur 3 Prozent der Haushalte sind sogenannte Einverdienerfamilien, Zweiverdienerhaushalte sind heute die Regel.
Die Individualbesteuerung bringt eine zeitgemässe Besteuerung und schafft die Heiratsstrafe endlich ab: Jede und jeder füllt eine Steuererklärung aus und zahlt aufs eigene Einkommen und Vermögen Steuern, unabhängig vom Zivilstand. Mehraufwand verursacht das kaum: Die zentralen Angaben zu Lohn, Abzügen und Personalien müssen schon heute für beide erfasst sein. Alle haben ein eigenes Handy, einen eigenen Ausweis, eine eigene Identität – warum sollte das bei den Steuern anders sein?
Mehr Unabhängigkeit, weniger Altersarmut
Mit dem Systemwechsel stärken wir vor allem die finanzielle Unabhängigkeit der Frauen und bringen die Gleichstellung voran. Mit der Individualbesteuerung lohnt sich ein höheres Arbeitspensum, sofern die betroffene Person das will.
Mehr Einkommen bedeutet auch immer eine bessere Altersvorsorge. Altersarmut betrifft Frauen überdurchschnittlich, die berufliche Vorsorge ist dabei ein Schlüsselfaktor: Wer im Alter hauptsächlich von der AHV lebt, ist viel häufiger einkommensarm (23,9 Prozent) als Personen, deren Haupteinkommen aus einer BVG-Rente stammt (0,7 Prozent).
Nach dem Frauenstimmrecht, dem neuen Eherecht und dem bundesgerichtlichen Entscheid, dass die Ehe keine lebenslange finanzielle Absicherung bedeutet, ist die Individualbesteuerung der nächste logische Schritt. Darum: Ja am 8. März – für faire Steuern und mehr Gleichstellung.