Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) hat die Beratung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) und des Inklusionsgesetzes fortgesetzt – des Gegenvorschlags zur Inklusionsinitiative. Sie hat dabei wichtige Entscheide gefällt: Das Inklusionsgesetz verankert neu die Bereiche Arbeit, Wohnen, Assistenz und Bildung, und Menschen mit Behinderungen werden bei Entscheidungen, die sie betreffen, stärker einbezogen. Die SP Schweiz begrüsst diesen Kurs: Er stärkt die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich.
«Selbstbestimmung heisst: selber entscheiden, wo ich wohne, wie ich lebe – und wo ich arbeite. Genau dafür schaffen wir jetzt die Grundlage», sagt SP-Nationalrat Islam Alijaj. Gerade beim Arbeiten ist der Nachholbedarf gross; Heute bleibt das Potenzial von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu oft ungenutzt, weil der Wechsel aus einer Institution oft an administrativen Hürden, fehlender Begleitung oder Lücken bei den Unterstützungsmassnahmen scheitert. Die Kommission hat deshalb durchlässige Strukturen, weniger Bürokratie und verlässliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer:innen wie Arbeitgeber:innen beschlossen. Wer arbeitet, gewinnt Eigenständigkeit – und damit finanzielle Unabhängigkeit.
Ebenso zentral sind die Entscheide zu Wohnen und Assistenz: Menschen mit Behinderungen sollen selbst bestimmen, wo, wie und mit wem sie leben. Das Gesetz schafft dafür die Voraussetzungen – mit der Förderung des selbstbestimmten Wohnens, einer klareren Zusammenarbeit von Bund und Kantonen und der Aufwertung der Assistenz, die ein eigenständiges Leben im Alltag erst möglich macht.
Für die SP ist klar: Selbstbestimmung ist der Massstab. Wo Menschen mit Behinderungen wohnen, wo sie arbeiten und wie sie leben, entscheiden nicht Behörden oder Institutionen – sondern sie selbst. Die SP setzt sich dafür ein, dass das Parlament diese Entscheide bestätigt und Selbstbestimmung endlich Realität wird.


