Keine Steuergeschenke für gebüsste Unternehmen

Die bürgerlich dominierte Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) will, dass Unternehmen in der Schweiz ausländische Bussen und Geldstrafen unter bestimmten Bedingungen von den Steuern abziehen dürfen. Die SP fordert, dass das Parlament diesen Fehlentscheid korrigiert. Es wäre nichts als pervers, wenn Unternehmen für ihr Fehlverhalten auch noch mit Steuergeschenken belohnt würden, wofür am Schluss die Allgemeinheit aufkommen müsste.

«Die Unternehmen müssen die Gesetze in ausländischen Märkten einhalten und für ihre im Ausland eingegangenen Risiken die Verantwortung übernehmen», sagt SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo. «Es kann nicht sein, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – die ihre ausländischen Bussen nicht abziehen können – zahlen müssen, wenn sich Schweizer Firmen rechtswidrig verhalten. Das wäre weder moralisch noch rechtlich haltbar.» Die Schweizer Konzerne wehren sich mit Händen und Füssen gegen die Konzernverantwortungsinitiative und fordern gleichzeitig den Steuerabzug für Bussen im Ausland. Das zeugt von unsäglicher Doppelmoral. 

Dies gilt insbesondere für die Banken. Diese haben immer noch keine Lehren aus der Finanzkrise gezogen und gehen weiterhin hoch riskante Geschäfte ein. Die SP will es nicht zulassen, dass Unternehmen Bussen und Sanktionen mit Strafzweck von den Steuern abziehen können. «Alles andere würde strafbares Handeln belohnen», sagt SP-Nationalrat Cédric Wermuth. «Es darf nicht sein, dass die Gewinne bei den Firmen verbleiben, während die Verluste der Allgemeinheit überwälzt werden. Das ist volkswirtschaftlich schädlich und schafft falsche Anreize.»

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