Mindestlohn – ein Frage der Würde!

Philipp Hadorn, Nationalrat SO

Philipp Hadorn, Nationalrat SO
Ganz freiwillig hätten Mitarbeitende einer Tessiner Bude unterschrieben, dass sie gegen die Mindestlohninitiative seien. Diese Aussage stammt aus der Tessiner Presse über die Firma Gesitronic in Carlo. Das Motto lautete: „Lieber 3‘000 Franken im Monat als Arbeitslosigkeit“. Wäre dies die einzige Alternative, könnte ich diese Aussage noch verstehen.

Mit einer teuren Kampagne fährt das Nein-Komitee eine Offensive der Desinformation. Die Botschaft ist einfach: „Arbeitsplätze vernichten? – Nein!“ Nun, in der Meinung, dies treffe zu, kann diese Kampagne sehr wohl Existenzängste aufgreifen. Das ist verständlich. Doch wissen wir alle, dass Werbeslogans nicht selten kaum etwas mit der Wahrheit zu tun haben. Das ist auch bei dieser politischen Kampagne der Fall.

Mag sich noch jemand an die Zeit erinnern, als wir in der Schweiz noch keinen Anspruch auf Ferien mit Lohnfortzahlung hatten? Natürlich haben wir uns längst daran gewöhnt, dass mindestens vier Wochen Ferienanspruch besteht. Verschiedene GAVs regeln auch höhere Ansprüche. Niemand käme heute auf die Idee, dieses Mindestmass sollte nicht gesetzlich geregelt sein. Doch bereits bei deren Einführung wehrten sich Wirtschaftskreise dagegen und legten dar, dass dies nicht finanzierbar sei. Vorerst waren es die Angestellten, die 14 Tage Ferien erhielten. Ende der 40er und anfangs der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts wurde in kantonalen Gesetzen dieser Mindestanspruch für alle garantiert. Erst seit dem 1. Juli 1984 ist eine Mindestferiendauer von vier Wochen gesamtschweizerisch für alle Arbeitnehmenden geregelt.

Gesellschaftliche Veränderungen führen zu gesetzlichen Anpassungen. Wie mit den Ferien ist es auch beim Lohn. Zuerst werden in Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der Unternehmung Löhne festgelegt, später kommen diese in Gesamtarbeitsverträge. Nach einer längeren Bewährung in der Praxis gehören diese nun auch ins Gesetz: Als Mindeststandard, damit schwarze Schafe nicht Wettbewerbsvorteile auf Kosten ihrer Beschäftigten erheischen können.

Am 18. Mai haben wir nun die Gelegenheit, nach Aufnahme von Ferienansprüchen, Altersvorsorge, Unfallversicherung und weiteren Errungenschaften auch einen moderaten Mindeststandard bei den Löhnen gesetzlich zu verankern. Die vorliegenden Verfassungsinitiative bietet dazu ein optimale Grundlage, ins Gesetz aufzunehmen, was eigentlich jeder Mensch als vernünftig und gerecht erachtet: Ein Arbeitnehmer respektive eine Arbeitnehmerin soll vom Lohn auch anständig leben können. Mindeststandards bieten ein Sicherheitsnetz, ein Netz, dass rund 330‘000 Menschen die ihnen zustehende Würde zurück gibt. Wir brauchen nicht Fallschirme für einzelne Gutverdienende, wir brauchen anständige Mindeststandards „für alle statt für wenige“. Nutzen wir diese Chance und klären wir unsere Bekannten auf und stimmen wir unserer Mindestlohninitiative klar zu!

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.