Pflegeinitiative: Die Umsetzung stockt

Pflegerin bei der Arbeit in einem Altersheim
Die Pflegeinitiative, die vor vier Jahren für Hoffnung auf bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege sorgte, kommt nicht vom Fleck. Die bürgerliche Mehrheit in der Gesundheitskommission torpediert zentrale Forderungen und weigert sich, den Volkswillen umzusetzen.

Von Barbara Gysi, Nationalrätin SG und Präsidentin der Gesundheitskommission

«Nicht bezahlbar.» So begründete die bürgerliche Mehrheit in der nationalrätlichen Gesundheitskommission Anfang Januar ihre skandalösen Beschlüsse zur Umsetzung der Pflegeinitiative. Sie lehnte eine der wichtigsten Forderungen der Initiative und der Pflegeverbände ab, nämlich die Senkung der Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden pro Woche. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Pflegenden. Fast ebenso problematisch: Die Normalarbeitszeit liegt mit maximal 42 Stunden deutlich über der 40-Stunden-Woche, wie sie in der Privatwirtschaft gang und gäbe ist.

Applaus und ein Ja an der Urne

Blenden wir zurück. In der Pandemie zeigte sich, was Pflegende tagtäglich leisten: einen wesentlichen Beitrag zum Wohlergehen unserer Gesellschaft. Seither wissen wir, dass das Gesundheitswesen ohne die fachliche und menschliche Begleitung des Pflegepersonals nicht funktioniert.

Die Pandemie machte nicht nur die Leistung der Pflegenden sichtbar. Plötzlich wurde augenfällig, was falsch läuft: schlechte Rahmenbedingungen, zu wenig Personal, zu lange Schichten und eine Entschädigung, die über alles gesehen ungenügend ist. Darum stimmten über 61 Prozent der Stimmbevölkerung Ja zur Pflegeinitiative.

Wir wollen echte Verbesserungen

Tempi passati? Heute nimmt die Politik kaum mehr Notiz von grossen nationalen Pflegedemos. In der Gesundheitskommission weigern sich SVP und FDP – teilweise mit Unterstützung der Mitte –, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege gesetzlich zu verankern, indem sie Nichteintretens- und generelle Rückweisungsanträge sowie reihenweise Anträge zur Verschlechterung des bundesrätlichen Gesetzesvorschlags stellen.

Dabei entspricht der bundesrätliche Vorschlag dem absoluten Minimum. Wenigstens gelang es in der Kommission, einzelne Massnahmen aus dem Vorschlag zu stützen, etwa die Pflicht zu GAV-Verhandlungen – wenn auch nur knapp mit 13 zu 12 Stimmen.

Doch unsere Forderungen gehen weiter: Neben der Senkung der Höchstarbeitszeit braucht es eine deutliche Reduktion der Wochenarbeitszeit auf 38 Stunden, verbindliche Personalvorgaben und die Mitfinanzierung der Mehrkosten durch Steuergelder. Die Mehrkosten sollen ins Tarifsystem eingearbeitet werden. Immerhin sollen die Zusatzkosten in der Langzeitpflege bis 2032 je hälftig von Bund und Kantonen getragen werden.

Für uns ist klar: Wir kämpfen weiter für bessere Arbeitsbedingungen und eine anständige Gesetzesgrundlage. Denn wir wissen: Nichtstun kostet weit mehr. Nichtstun gefährdet die Gesundheitsversorgung und die Qualität.

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