Von Jacqueline Badran, Nationalrätin ZH
Wie hatten wir uns gefreut, als im Juni 2023 in der Stadt Zürich ein Mindestlohn von 23.90 Franken pro Stunde von knapp 70 Prozent der Stimmbevölkerung angenommen wurde. Dasselbe Bild zeigte sich in Winterthur, wo 66 Prozent einen Mindestlohn befürworteten. Es war beruhigend, dass offenbar breite Bevölkerungsschichten die Meinung der SP teilen: Ein Arbeitslohn muss zum Leben reichen! Vor allem aber freuten wir uns für die tausenden Menschen im Niedriglohnsektor, die endlich einen Lohn bekommen, der zum Leben reicht.
Enttäuschung
Wie waren wir enttäuscht, als die Gewerbe- und Arbeitgeberverbände gegen die Volksentscheide Rekurse einlegten, die vom Verwaltungsgericht dann auch noch gutgeheissen wurden. Das Gericht urteilte, für die Einführung eines kommunalen Mindestlohns fehle eine gesetzliche Grundlage. Massnahmen, die der Armutsbekämpfung dienten, seien in der Sozialhilfe festgelegt – und Mindestlöhne zählten nicht dazu. Das Urteil gipfelte in der Äusserung, dass Arbeitgeber keine Verpflichtung zur «Erbringung finanzieller Leistungen an Hilfsbedürftige» hätten. Echt jetzt? Gemäss diesem Urteil waren Mindestlöhne also «finanzielle Leistungen an Hilfsbedürftige» – und nicht der Lohn für harte Arbeit.
Der Direktor des Arbeitgeberverbandes sieht das ähnlich, sagte er doch vor einem Jahr vor der Wirtschaftskommission des Nationalrats: «Ein rein existenzsichernder Lohn ist nicht die Aufgabe der Arbeitgeber.» Man könne von der Wirtschaft nicht verlangen, dass sie Existenzsicherung betreibe. «Irgendwo hört es auf. Da muss dann schlussendlich die Sozialhilfe einspringen.»
Erleichterung
Wie waren wir erleichtert, als das Bundesgericht die kommunalen Mindestlöhne Anfang Juni 2026 guthiess. Die Entscheide der Vorinstanz würden gegen die Gemeindeautonomie verstossen, erkannte das höchste Gericht. Das bedeutet: Zürich und Winterthur dürfen die Mindestlöhne einführen.
Entsetzen
Wie waren wir entsetzt, als zum Ende der Sommersession die Ratsrechte an ihrem Angriff auf die Mindestlöhne festhielt. Denn eine entsprechende Motion von Ständerat Erich Ettlin hatte es problemlos durch die Schlussabstimmung geschafft. Konkret verlangt der Vorstoss, dass die Bestimmungen aus den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) Vorrang haben sollen vor Mindestlöhnen. Das heisst: Sind die festgelegten GAV-Löhne tiefer als die demokratisch beschlossenen Mindestlöhne, gilt der tiefere Lohn.
Bereits der Titel des Vorstosses lässt aufhorchen: «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen». Für den Mitte-Ständerat sind Volksabstimmungen und Bundesgerichtsentscheide aber offenbar «umstrittene Eingriffe». So nicht!
Wir finden: Die Sozialpartnerschaft ist eine enorm wichtige Institution und deshalb zu pflegen und hegen. Die direkte Demokratie ebenso. Und das gilt auch für die Forderung, dass ein Arbeitslohn für ein (bescheidenes) Leben reichen muss.
Deshalb haben wir gegen diese Zwängerei das Referendum ergriffen.
Mindestlöhne: Worum geht's?
Mindestlöhne im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sollen Vorrang erhalten vor kommunalen oder kantonalen Mindestlöhnen. Manche GAV-Löhne liegen jedoch unter den Mindestlöhnen. Die Anpassung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) bewirkt daher de facto eine Lohnsenkung bei den tiefsten Löhnen. Es handelt sich um die erste Vorlage überhaupt, die eine Lohnsenkung zum Ziel hat.
Die Mindestlöhne in Kantonen und Gemeinden wurden in demokratischen Urnengängen von der Stimmbevölkerung beschlossen. Der Angriff der rechten Parlamentsmehrheit auf die Mindestlöhne ist darum auch ein Angriff auf die Demokratie und den Föderalismus.
Wer ist betroffen?
Die Gesetzesänderung trifft besonders Frauen, weil sie häufiger in Tieflohnbranchen wie der Reinigung, der Gastronomie oder im Coiffeurgewerbe tätig sind. In Städten und Kantonen, die Mindestlöhne bereits kennen, würden bei Annahme der Vorlage diese zwar bestehen bleiben, jedoch eingefroren und nicht mehr an die Teuerung angeglichen. Derzeit gilt ein Mindestlohn in den Kantonen Genf und Neuenburg sowie in der Stadt Luzern und – sofern er rechtzeitig eingeführt wird – potenziell in den Städten Zürich und Winterthur.
Jetzt das Referendum unterschreiben!
Gegen den Angriff auf die Mindestlöhne und die Grundlagen der Demokratie haben wir zusammen mit den Gewerkschaften das Referendum ergriffen. Denn der Lohn muss zum Leben reichen!
Die notwendigen 50 000 Unterschriften fürs Referendum müssen wir in den kommenden 100 Tagen sammeln. Hilf mit!
Was der Angriff konkret für Arbeitnehmer:innen bedeutet
Die Gewerkschaften haben berechnet, was dieser Angriff auf Geringverdienende bedeutet:
- Für eine ungelernte Person im Gastgewerbe in der Stadt Zürich: - 600 Franken/Monat Lohnverlust – ohne städtischen Mindestlohn.
- Für eine Restaurant-Angestellte mit EBA in der Stadt Zürich: -279 Franken/Monat Lohnverlust ohne städtischen Mindestlohn.
- Gelernte Coiffeuse im Kanton Genf: - 134 Franken/Monat Lohnverlust durch fehlenden Teuerungsausgleich bis 2030, bei einem Mindestlohn von 24.59 Franken/Stunde.
- Gelernte Verkäuferin in einer Bäckerei in der Stadt Luzern: - 170 Franken/Monat Lohnverlust durch fehlenden Teuerungsausgleich bis 2030, bei einem Mindestlohn von 22.75 Franken/Stunde.