SP-Fraktion fordert Geschlechterrichtwerte im Aktienrecht

Mit der Aktienrechtsrevision hat der Nationalrat am 14. Juni die Chance, gleich mehrere wichtige Verbesserungen für mehr Mitbestimmung, Transparenz und Gleichstellung zu beschliessen. Die SP-Fraktion hat die Vorlage an der heutigen Fraktionssitzung diskutiert. Sie fordert insbesondere Geschlechterrichtwerte für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung von grossen Aktiengesellschaften. Zudem soll die Vorlage die Anliegen der Konzernverantwortungsinitiative aufnehmen.

Die Revision des Aktienrechts hat das Potential, gleich in mehreren Bereichen wichtige Verbesserungen zu bringen. Die SP unterstützt das Vorhaben der Kommission, mit einer Sorgfaltsprüfungspflicht für grosse Unternehmen in Bezug auf Menschenrechts- und Umweltverletzungen die Anliegen der Konzernverantwortungsinitiative aufzunehmen. Diese würde als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem Status quo bedeuten.

Die Transparenz muss auch unbedingt im Rohstoffsektor erhöht werden. Die vorgeschlagene Berichterstattungspflicht von Schweizer Rohstoffförderfirmen bei Zahlungen an staatliche Stellen ist für die SP ein Schritt in die richtige Richtung.

Ein Kernanliegen der Fraktion betrifft die Geschlechterrichtwerte für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung von grossen Aktiengesellschaften. Nach der Vorlage soll jedes Geschlecht mit einem Anteil von mindestens 30% im Verwaltungsrat und 20% in der Geschäftsleitung vertreten sein. Die SP begrüsst die Stossrichtung dieses Vorschlages.

Daneben soll mit dieser Vorlage zum einen die Mitbestimmungsrechte von Minderheitsaktionärinnen und –aktionären gestärkt werden, indem Schwellenwerte für Antrags- und Traktandierungsrechte heruntergesetzt werden. Die SP fordert weitergehend, dass die Transparenz bei Aktionärinnen und Aktionären mit einem öffentlichen Register und der Aufhebung von Inhaberaktien erhöht wird.

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