Heute hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) die Vorlage zur Anpassung der Hinterlassenenrenten beraten. Die SP Schweiz kritisiert die vorgeschlagenen Massnahmen scharf, da damit unverheiratete Hinterlassene mit Kindern weiterhin diskriminiert werden. Die Kommissionsentscheide widersprechen den Grundsätzen von Gleichheit und Solidarität diametral.
Die SGK-N hat eine Vorlage gezimmert, die Hinterlassenenrenten nur verheirateten Personen gewähren will. Damit würden unverheiratete Eltern weiterhin ausgeschlossen. «Dieser Entscheid ist massiv ungerecht und trägt den gesellschaftlichen Entwicklungen keine Rechnung. Es ist eine reine Abbauvorlage auf Kosten von Witwen», kritisiert SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer. Die SP wird sich gegen die Idee wehren, eine Anhebung des Ehepaarplafonds mit einer Verschlechterung der Situation für Witwen zu kompensieren.
«Das Resultat der ersten Beratung in der Kommission ist eine zutiefst unsoziale Vorlage», sagt SP-Nationalrätin Barbara Gysi. «Die Besitzstandsgarantie soll nur für Personen über 55 Jahren gelten – jüngere Hinterbliebene sollen also schlechter gestellt werden und müssen teilweise auch auf laufende Rentenleistungen verzichten. Diesen Abbau und diese Rechtsunsicherheit können wir nicht akzeptieren.» Die SP wird sich weiterhin für eine gerechte und solidarische Lösung einsetzen.