Abstrakte Vorlage mit konkreten Folgen für die Betroffenen

Schengen/Dublin

Martin Naef | Oft werden in den eidgenössischen Räten Vorlagen diskutiert, die etwas abstrakt und technisch daher kommen - und trotzdem tun sich Welten auf oder zu. So eine war die Frage der „Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstandes und der Übernahme von revidierten Rechtsgrundlagen“.
Oft werden in den eidgenössischen Räten Vorlagen diskutiert, die etwas abstrakt und technisch daher kommen – und trotzdem tun sich Welten auf oder zu. So eine war die Frage der „Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstandes und der Übernahme von revidierten Rechtsgrundlagen“.

Die Schweiz ist bekanntlich „assoziiertes Mitglied“ des Schengen-Raums, was uns nebst offenen Grenzen auch erlaubt, Asylsuchende dorthin zurück zu verweisen, wo sie in Europa ihr erstes Gesuch gestellt haben. Dabei geht es auch um die Möglichkeit, diese Wegweisungen mit Anordnung von Haft sicherzustellen. Für uns nicht gerade ein sympathisches Thema. Denn wir sprechen hier über die fundamentalsten Eingriffe in das Leben und das Schicksal von Menschen, die unser Rechtssystem kennt. Den Entzug der Freiheit, die Rückschiebung in prekäre Verhältnisse sei es in einem anderen Dublin Staat, sei es im Herkunftsland.

Eigentlich müsste das darum der „Volkspartei“ passen. Es passte ihr aber nicht, weil es mit Europa zu tun hat.

Auch wenn wir der Administrativhaft, also einem Freiheitsentzug, der nicht der Untersuchung oder Bestrafung eines strafbaren Verhaltens dient oder auf einer Fürsorge- und Schutzpflicht beruht, kritisch gegenüber stehen: Die SP beurteilt die auf dem Dublin-Abkommen basierende Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU grundsätzlich positiv und möchte sie fortsetzen.

Aus Sicht der SP bringt die Vorlage nämlich massgebliche Verbesserungen gegenüber den heutigen Bedingungen: Mit der Revision wird der Rechtsschutz für Familien und Minderjährige verbessert.

Ich hatte in der gehässigen Debatte die zweifelhafte Ehre, von rechts mit Fragen eingedeckt zu werden. In den Antworten wies ich z.B. auf die Überforderung von Ländern wie Italien oder Griechenland hin. Demgegenüber ergaben sich die Fragesteller in Häme gegenüber den menschlichen Tragödien im Mittelmeer. Bundesrätin Sommaruga bedankte sich für die Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten. Worauf sie wiederum aus der anderen Seite des Parlaments gefragt wurde, wie sie dazu angesichts der desolaten Zustände auf so eine abwegige Aussage käme: Ihre Antwort: „Ich habe Italien dafür gedankt, dass man mit einem enormen Aufwand dazu beigetragen hat, dass 58‘000 Personen aus dem Mittelmeer gerettet und auf das italienische Festland gebracht werden konnten. Dafür habe ich Italien gedankt.“

Im Ratsprotokoll steht danach: (teilweiser Beifall).

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