Initiative für Ernährungssicherheit bringt nichts Neues

Initiative für Ernährungssicherheit

Beat Jans | Am 8. Juli wurde die eidgenössische Volksinitiative für Ernährungssicherheit eingereicht. Lebensmittel aus nachhaltiger inländischer Produktion zu fördern, klingt vernünftig, ist aber nichts Neues. Alle Forderungen der Initiative sind bereits in der Verfassung enthalten, die im Parlament beschlossene Agrarpolitik 2014-2017 ist die konkrete Folge davon. Was die neue Initiative zusätzlich bringen soll, ist für die SP nicht ersichtlich.
Am 8. Juli wurde die eidgenössische Volksinitiative für Ernährungssicherheit eingereicht. Lebensmittel aus nachhaltiger inländischer Produktion zu fördern, klingt vernünftig, ist aber nichts Neues. Alle Forderungen der Initiative sind bereits in der Verfassung enthalten, die im Parlament beschlossene Agrarpolitik 2014-2017 ist die konkrete Folge davon. Was die neue Initiative zusätzlich bringen soll, ist für die SP nicht ersichtlich.

Die Initiative des Bauernverbands verlangt, dass der Bund „die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger, nachhaltiger inländischer Produktion stärkt und „wirksame Massnahmen insbesondere gegen den Verlust von Kulturland, einschliesslich Sömmerungsfläche, und zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie trifft“. Schliesslich fordert sie im zweiten Absatz. dass der Bund in der Landwirtschaft für „einen geringen administrativen Aufwand und für eine angemessene Investitions- und Rechtssicherheit sorgt“.

Der Initiativtext klingt aus Sicht der SP vernünftig, bringt aber nichts Neues. Alles was die Initiative fordert ist schon heute in der Verfassung enthalten. Der Bund muss gemäss Art. 104 der geltenden Bundesverfassung dafür sorgen, dass die Schweizerische Landwirtschaft eine „sichere Versorgung der Bevölkerung“ ermöglicht. Der Nachhaltigkeit und der Qualität werden in Art. 104 grosse Bedeutung beigemessen.

Auch der Schutz der Fruchtfolgeflächen ist Bestandteil der Bundesverfassung. So fordert Art. 75, dass die Raumplanung eine „haushälterische Nutzung des Bodens“ sicherstellt. Der ‚geringe administrative Aufwand’ ist in der Verfassung mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit (Art. 5), die ‚Investitions- und Rechtssicherheit’ ist mit der Eigentumsgarantie (Art. 26), der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27) und den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und des Treu und Glaubens (Art.5) gewährleistet. Es scheint uns übrigens widersprüchlich, Rechtssicherheit zu postulieren und gleichzeitig in der Übergangsbestimmung vom Bundesrat innerhalb von zwei Jahren neue Gesetzesvorschläge zu fordern.

Die Agrarpolitik wurde mit Agrarpolitik 2014-2017 soeben umfassend reformiert. Ein Referendum kam nicht zustande. Das Parlament hat neu Versorgungssicherheitsbeiträge eingeführt und den Kreditrahmen für die Landwirtschaft angehoben. Beides scheint ganz im Sinne der Initiative. Auch das Raumplanungsgesetz wurde soeben deutlich verschärft. Die Stimmbevölkerung sprach sich klar für einen strengen Kulturlandschutz auf gesetzlicher Ebene aus. Die aus Sicht der SP zu laxen Ausführungsbestimmungen des Bundesrates hat der SBV erstaunlicherweise kaum kritisiert.

So steht die SP vor einer wohl historischen und eigentlich nicht lösbaren Aufgabe. Sie muss zu einer Volksinitiative Stellung nehmen, ohne auch nur im Geringsten zu verstehen, was die Initianten konkret wollen.

Die SP bittet deshalb die Initianten, möglichst rasch klarzustellen in welcher Richtung die Schweizerischen Gesetze revidiert werden sollen, damit sie ihre Verfassungsbestimmungen als erfüllt betrachten. Nur so kann sich die Schweizer Bevölkerung ein Bild im Hinblick auf eine kommende Volksabstimmung machen und den Sinn dieser Verfassungsänderung verstehen. Und nur so können Bundesrat und Parlament, die bei einer Annahme der Initiative innerhalb von zwei Jahren Gesetzesänderungen vorlegen müssen, erkennen, was ihr Auftrag sein soll.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.