Tieflohn-Schande beenden

Corrado Pardini, Nationalrat BE

Corrado Pardini, Nationalrat BE
Viele der unterbezahlten Lohnabhängigen können mit ihren Familien kein anständiges, würdiges Leben führen und sind auf Sozialhilfe angewiesen. Ein Mindestlohn von 4000 Franken ist deshalb kein Luxus, sondern eine soziale und ökonomische Notwendigkeit.

Die reiche Schweiz hat ein Tieflohn-Problem. Mehr als 300 000 Menschen verdienen brutto weniger als 4000 Franken pro Monat oder 22 Franken pro Stunde. Das heisst: Viele der unterbezahlten Lohnabhängigen kommen mehr schlecht als recht über die Runden. Sie können mit ihren Familien kein anständiges, würdiges Leben führen und sind nicht selten trotz Vollzeit- und Zweitjob auf Sozialhilfe angewiesen. Vergessen wir zudem nicht, dass in verschiedenen Branchen selbst eine abgeschlossene Ausbildung nicht vor einem Tieflohn schützt.

Diese alltägliche Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft ist eine Schande. Sie müsste alle Arbeitgeber und Unternehmen auf die Barrikaden treiben, die im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen gewährleisten. Das Gegenteil ist der Fall: Economiesuisse, Gewerbe- und Arbeitgeberverband betreiben massive Propaganda gegen den gesetzlichen Mindestlohn. Sie pumpen Millionen in den Abstimmungskampf und beweisen damit, dass für bestimmte Branchen und Betriebe das systematische Lohndumping Teil eines lukrativen Geschäftsmodells ist, das es zu verteidigen gilt. Ein Muster lieferte Anfangs April CVP-Präsident Christophe Darbellay. Er sprach vom «Gift für die Wirtschaft», sah das «Erfolgsmodell Schweiz in Gefahr» und warnte davor, mit der Lohnfrage Sozialpolitik zu machen. Er verschwieg aber, dass er als Verwaltungsratspräsident einer Walliser Weinbaufirma selber Teil einer Branche ist, die für unqualifizierte saisonale Erntearbeiter Löhne von 13 Franken pro Stunde bezahlt.

Tiefe Löhne sind nicht Voraussetzung für wirtschaftlichen Aufschwung und tiefe Arbeitslosigkeit. Mit einem Ja zur Initiative können wir am 18. Mai den Auswüchsen der Lohnungerechtigkeit einen Riegel schieben. Zugute käme der gesetzliche Mindestlohn vorab jenen 58 Prozent der Arbeitnehmenden, die in der Schweiz immer noch keinen gesamtarbeitsvertraglichen Minimallohn-Schutz geniessen. In keinem vergleichbaren Industrieland gibt es eine so tiefe Abdeckung mit Gesamtarbeitsverträgen (GAV) wie in der Schweiz. Bundesrat und Arbeitgeber singen angesichts der Mindestlohninitiative zwar das Hohelied der Sozialpartnerschaft. Aber sie haben nie ernsthafte Bemühungen unternommen, mit zusätzlichen Gesamtarbeitsverträgen den Lohnschutz zu verbessern.

Von den fehlenden GAV und vom fehlenden Lohnschutz besonders betroffen sind die Frauen. Zwei von drei Tieflöhnen werden an Frauen ausbezahlt. In den Branchen Gartenbau, persönliche Dienstleistungen und Gastgewerbe liegt der Anteil prekärer Frauenlöhne zwischen 35 und 50 Prozent. In der Nahrungsmittelindustrie, im Kleidergewerbe, in der Reinigung und im Detailhandel sind es 20 Prozent. Besonders stossend sind die Tieflöhne bei vielen Kleider- und Schuhketten. Sie stehen im krassen Gegensatz zu sehr grossen Vermögen der Besitzer. Die Mindestlohninitiative ist der wirksamste Beitrag, um der seit 1981 in der Verfassung garantierten Lohngleichheit endlich ein Stück näher zu kommen. Dank der Mindestlohninitiative der Gewerkschaften können wir in der Schweiz darüber abstimmen, was ein fairer Mindestlohn ist. Zwar werden schwarze Schafe unter den Arbeitgebern immer wieder versuchen, Profite auf dem Buckel ihrer Beschäftigten zu machen. Aber mit der Initiative ist es uns in den letzten Jahren gelungen, den Mindestlohn von 4000 Franken als Richtgrösse in der Gesellschaft zu verankern. Daran kommt die Wirtschaft nicht mehr vorbei – auch wenn sie sich gegen unsere Initiative stellt.

 

Artikel erschienen in der NZZ vom 16. April 2014

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