Waffenrechtsvorlage: Ein kleiner Schritt für mehr Schutz vor Waffengewalt

Am 19. Mai stimmen wir über die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie ab. Die Schützenverbände und Waffenfreunde warnen in schrillen Tönen vor dieser Vorlage. Zu Unrecht – denn nüchtern betrachtet ändert sich nicht viel: Es wurde eine sehr pragmatische, den Schweizer Traditionen entsprechende Lösung gefunden. Doch auch wenn die Vorlage sehr zurückhaltend ist: Das neue Waffenrecht bringt mehr Schutz vor Waffengewalt und ist darum zu unterstützen.

Für Armeeangehörige, die am Ende ihrer Dienstzeit ihre Ordonanzwaffe behalten, ändert sich nichts. Für Jägerinnen und Jäger ändert sich nichts. Für Schützinnen und Schützen ändert sich praktisch nichts: Sie können Halbautomaten nach wie vor erwerben, obwohl sie neu zur Kategorie A «verbotenen Waffen» gehören. Für den Erwerb ist einzig nachzuweisen, dass sie regelmässig schiessen (zum Beispiel in einem Schiesskeller) oder dass sie Mitglied in einem Schützenverein sind.

Aktuelle Besitzerinnen und Besitzer von rechtmässig erworbenen Waffen der Kategorie A haben ihren Besitz innerhalb von 3 Jahren von einem kantonalen Waffenbüro bestätigen zu lassen. Zur besseren Rückverfolgbarkeit wird die Markierungspflicht auf wesentliche Bestandteile von Feuerwaffen ausgedehnt. Die Nachregistrierung wie auch die Markierungspflicht bedeuten also einen klaren Sicherheitsgewinn und sind für die Arbeit der Polizei von grossem Nutzen.

Mehr Schutz vor Waffengewalt

Vor allem bringen diese Anpassungen aber auch mehr Schutz vor Waffengewalt, denn der Erwerb eines Sturmgewehrs oder einer anderen halbautomatischen Waffe wird mit dieser Änderung auf aktive Sportschützen eingeschränkt. Das Problem, dass heute unzählige Sturmgewehre zirkulieren, mit denen niemand Schiesssport betreibt, wird so deutlich verkleinert. Damit sinkt auch das Risiko der häuslichen Gewalt.

Wer die Verfügbarkeit von Waffen einschränkt, rettet Leben

Die meisten Schusswaffen-Mordopfer gibt es innerhalb der Familie, davon sind fast alle weiblich. Wer die Verfügbarkeit von Waffen einschränkt, rettet Leben. Dieser einfache Grundsatz ist wissenschaftlich vielfach nachgewiesen.

Sicherheit stärken

Weiter wird mit dieser Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie der Informationsaustausch innerhalb der Schengen/Dublin-Staaten verbessert. Das erschwert den Missbrauch von Waffen zu kriminellen Zwecken. Zudem kann so der Schwarzmarkt besser bekämpft werden.

Ohne die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie würde die Schengen-Zusammenarbeit automatisch enden, ausser alle EU-Staaten würden der Schweiz innerhalb 90 Tagen entgegenkommen (was im Zuge des Brexit unmöglich sein wird). Gerade das Schengener Informationssystem (SIS) ist für die Arbeit der Polizei aber unerlässlich, ohne das SIS wäre die Polizei blind. Allein 2018 gab es 18’000 Fahndungstreffer.

Mit dieser Teilrevision des Waffengesetzes wird also niemand entwaffnet und unsere traditionellen Schiessanlässe sind ebenfalls nicht gefährdet. Die Vorteile der Zusammenarbeit im Schengen/Dublin-Verbund überwiegen aber ganz deutlich und sind für die Sicherheit in der Schweiz und Europa unerlässlich.

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