Notwendiger Schritt für ältere Arbeitnehmende

Altersdiskriminierung ist auf dem Schweizer Arbeitsmarkt eine Realität: Nur jeder und jede dritte 60-Jährige finden in den zwei Jahren nach einer Entlassung wieder eine Erwerbsarbeit. Dass die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) die Einführung von Überbrückungsleistungen für 60-jährige Ausgesteuerte unterstützt, ist darum ein wichtiger und notwendiger Schritt. Der neue Vorschlag sieht zwar tiefere Leistungen als der Vorschlag des Bundesrats vor, vergrössert jedoch den Kreis der Bezügerinnen und Bezüger und bringt Verbesserungen für die Frauen.

«Mit der Einführung der Überbrückungsleistung werden ältere Arbeitnehmende, die aus dem Arbeitsmarkt verdrängt werden, sozial besser abgesichert», sagt SP-Nationalrätin Mattea Meyer. «Heute müssen ältere Erwerbslose ihr gesamtes, angespartes Vermögen aufbrauchen und sind von Altersarmut bedroht. Das verbessern wir mit der Überbrückungsleistung.»

Für die SP ist der Handelsbedarf gross. «Wer mit 55 oder 60 Jahren seine Arbeit verliert, hat kaum mehr Chancen auf einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Diese Menschen werden in die Frühpensionierung gedrängt und ruinieren damit ihre Altersvorsorge», sagt SP-Nationalrätin Barbara Gysi. «Eine solche Abwärtsspirale endet oft in der Sozialhilfe und bei Ergänzungsleistungen. Das ist ein Affront gegenüber diesen Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben und kurz vor der Pensionierung vor dem Nichts stehen.»   

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