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ln der Stellungnahme des Gemeinderats zur Motion von Katrin Amstutz und Mike Gosteli und Kons. betr. Parkraumbewirtschaftung – Angestelltenparkkarte vom 9. September 2025 hält der Gemeinderat fest, eine Erhöhung der Gebühr für die Angestelltenparkkarte nicht grundsätzlich auszuschliessen. Gleichzeitig betont er, dass die Systematik betreffend Angestelltenparkkarte angesichts des Parkdrucks im Dorfzentrum und im Gebiet von Gesundheitseinrichtungen ganzheitlich überprüft werden müsse. Er stellt die berechtigte Frage, ob eine Gebührenerhöhung zu einer wirksamen Entlastung des Parkdrucks führen könne. Die Parkplätze in der genannten Zone sind grundsätzlich nicht für die Verwaltungsangestellten vorgesehen, sondern für Anwohnende und für Besucher:innen der lokalen Läden und des Gewerbes im Dorfkem. Oft sind die Parkplätze aber ganztags von Angestellten besetzt.
Ein wirkungsvoller und gleichzeitig verhältnismässiger Ansatz im Mobilitätsmanagement einer Gemeindeverwaltung ist die Ergänzung durch ein Jobticket (vergünstigtes U-Abo für Angestellte). Dieses Modell hat sich bei zahlreichen öffentlichen und privaten Arbeitgeber:innen in der Region etabliert. Praktisch kein grosser Arbeitgeber lässt sich mehr die Möglichkeit entgehen, mit dieser interessanten Lohnnebenleistung und kosteneffizienten Massnahme gleichzeitig Strassen und Parkplätze zu entlasten und seine Attraktivität als Arbeitgeber zu stärken. Damit würde Riehen den Anschluss finden an bereits bestehende Jobticket-Angebote für Mitarbeitende des Kantons Basel-Stadt (seit 2025), der Gemeinde Bettingen (ab 2026), des Kantons Basel-Landschaft sowie vieler Gemeinden im TNW-Gebiet. Unsere Gemeindeverwaltung müsste nicht länger bleiben.
Ein Gemeinderat, der die Umsetzung der Ziele in seinem Energiekonzept 2024-2037 ernst nimmt, könnte den Zeitpunkt nutzen und seinen Mitarbeitenden ein klares Signal geben: “Parkplätze werden teurer, das U-Abo wird dafür günstiger – ein Angebot, das den freiwilligen Umstieg auf den ÖV erleichtert”.
Die eingangs erwähnte Stellungnahme des Gemeinderats hat Anlass zum vorliegenden Anzug gegeben. Die Unterzeichnenden ersuchen den Gemeinderat, Folgendes zu prüfen und zu berichten:
lst der Gemeinderat bereit zu prüfen, ob die Gemeindeverualtung das TNW-Jobticket (U-Abo für Firmen- und Verwaltungsmitarbeitende (https://www.tnw.ch/service/qeschaeftskunden/u-abo-als- iobticket) als finanziellen Anreiz zur vermehrten freiwilligen Nutzung des öffentlichen Verkehrs für ihre Angestellten einführen kann?
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Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.
In einigen Kantonen wird zusätzlich ein Solidaritätsbeitrag erhoben.
Für mehr Informationen kannst Du Dich an die SP an Deinem Wohnort oder in Deinem Kanton wenden.
Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.
Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
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Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.
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