Partei
Sozialdemokratische Bewegung
Parteistrukturen und Gremien
Menschen
Menschen in der SP
Antrag
Der Gemeinderat wird gebeten, Massnahmen zur verbesserten sozialen und politischen Teilhabe von gehörlosen und hörbehinderten Menschen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.
Begründung
Gehörlose und hörbehinderte Menschen[1] stossen in Thun in verschiedenen Lebensbereichen auf Barrieren und Hindernisse, die ihre sozialen und politischen Teilhabemöglichkeiten eklatant einschränken. Der Fokus des Gemeinderats in Bezug auf mehr Barrierefreiheit ist aktuell auf Massnahmen zur Hindernisfreiheit im öffentlichen Verkehr und öffentlichem Raum ausgerichtet[2]. Die Interpretation des Gemeinderats seiner Umfrage[3] bei Fachorganisationen aus dem Bereich Behinderung zeigt, dass die Bedürfnisse von gehörlosen und hörbehinderten Menschen bislang zu wenig berücksichtigt werden.
Die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK), welche in der Schweiz seit Mai 2014 in Kraft ist, postuliert klar, dass die Barrieren, welche Menschen mit Behinderungen daran hindern politische und soziale Teilhabe leben zu können, zu beseitigen sind. In Bezug auf die Bedürfnisse von gehörlosen und hörbehinderten Menschen bedeutet dies:
Dass unter der Koordination des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbands (SBV) das Netzwerk «Hindernisfrei durchs Berner Oberland» (unterdessen «Hindernisfrei in Thun») geschaffen wurde, ist ein wichtiger Schritt im Sinne der Forderungen in der BRK. Jedoch ist zu kritisieren, dass die Bedürfnisse von gehörlosen und hörbehinderten im Netzwerk bislang nicht berücksichtigt werden. Dass nach wie vor kein Budget für die Kosten eines Gebärdendolmetschdiensts vorhanden ist, streicht diesen misslichen Umstand in aller Deutlichkeit hervor.[4]
Die Forderungen der BRK sind teilweise im Grundsatz auch in der Thuner Stadtverfassung, Art. 6, Ziff 1 abgebildet: «Informationen der Behörden sollen Vertrauen bilden und Transparenz schaffen. Geeignete Kommunikationsmittel sollen den Zugang zu den Informationen erleichtern.»
Die Stadt Thun präsentiert sich auf ihrer Website zudem als Stadt, die welche die Partizipation der Bevölkerung hochhält,[5] und die Hindernisse für die Teilhabe aller Menschen abbauen will.[6] Es ist an der Zeit, dass den Worten Taten folgen.
Zur Verbesserung der sozialen und politischen Teilhabe von gehörlosen und hörbehinderten Menschen wird der Gemeinderat also gebeten folgende Vorschläge für verbesserte barrierefreie Information, Kommunikation und Partizipation zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen:
[1] Gemeint sind auch Menschen mit einer Schwerhörigkeit (z.B. altersbedingt) und hörgerätetragende Menschen.
[2] vgl. die Aussagen des Gemeinderats in der Stellungnahme auf das Postulat P13/2022 «Verhinderung von Behinderung»
[3] In seiner Stellungnahme auf das Postulat P13/2022 «Verhinderung von Behinderung» hat der Gemeinderat Erkenntnisse aus einer Umfrage bei Fachorganisationen im Bereich Behinderung einfliessen lassen. In die Umfrage des Gemeinderats wurden allerdings keine Hörbehindertenverbände wie der Schweizerische Gehörlosenbund SGB-FSS u.a. miteinbezogen.
[4] siehe Stellungnahme des Gemeinderats auf das Postulat P13/2022 „Verhinderung von Behinderung“
[5] Auf der Website der Stadt Thun ist zum Thema Partizipation Folgendes zu lesen: «Politik betrifft alle. Sie ist von Menschen geprägt und lebt wesentlich davon, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Vorstellungen teilen und sich für Anliegen einsetzen. Partizipation ist wichtig – mit politischen Instrumenten aber auch losgelöst davon.» https://www.thun.ch/politik
[6] Auf der Website der Stadt Thun ist zu lesen: «Der einfache Zugang zu Informationen, Dienstleistungen und Orten ermöglicht es Menschen mit und ohne Behinderung, sich zu beteiligen. Zudem erhöht es die Chancengleichheit. Beides ist eine wesentliche Voraussetzung für ein gutes Leben. Für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen ist dieser Zugang durch Hindernisse erschwert oder gar verunmöglicht. Thun setzt sich dafür ein, diese Hindernisse abzubauen.» https://www.thun.ch/gesellschaft/61303
[7] Veranstaltungsorte mit einer Fläche von mehr als 80m2 und einer Beschallungsanlage gemäss SIA-Norm 500
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