Aktuelles
Abstimmungsparolen vom 30. November 2025
Partei
Sozialdemokratische Bewegung
Parteistrukturen und Gremien
Menschen
Menschen in der SP
Die Verfassung des Kantons St.Gallen (sGS 111.1; abgekürzt KV) und das Gesetz über das
St.Galler Bürgerrecht (sGS 121.1; abgekürzt BRG) sehen im Fall einer Einsprache gegen den
Beschluss des Einbürgerungsrates, das Gemeinde– und Ortsbürgerrecht zu erteilen, vor, dass die
Bürgerversammlung oder das Gemeindeparlament der politischen Gemeinde über die Erteilung
des Gemeinde– und Ortsbürgerrechts beschliesst.
Einbürgerungswillige Personen haben das Recht auf einen begründeten, willkür– und diskrimi–
nierungsfreien Entscheid. Das gesamte Verfahren muss diesen Grundsätzen gerecht werden.
Nun zeigt die erstmalige Behandlung eines Einbürgerungsgesuchs in einem Gemeindeparlament
grosse Schwierigkeiten in der Umsetzung des Einspracheverfahrens. Die öffentliche Diskussion
eines Einbürgerungsentscheids kann die Persönlichkeitsrechte der einbürgerungswilligen Per–
son verletzen.
Da das zuständige Departement volle Akteneinsicht hat und auch besonders schützenswerte Da–
ten bearbeiten kann, wäre es im Fall einer Einsprache angebracht, dass das zuständige Depar–
tement über die Einsprache entscheidet und nicht die Bürgerversammlung oder das Gemeinde–
parlament. Dies ganz in dem Sinne, dass Einbürgerungsentscheide die Merkmale eines Verwal–
tungsakts aufweisen.
Die Regierung wird eingeladen, dem Rat einen Entwurf zur Einleitung einer Teilrevision der Kan–
tonsverfassung sowie des Gesetzes über das St.Gallen Bürgerrecht vorzulegen, damit künftig
das zuständige Departement über gültige Einsprachen entscheidet. Die Teilrevision der Verfas–
sung ist mit anderen Anpassungen zu koordinieren.»
Erstunterzeicher:in
Ersteinreichung
Einreichungskanton
Einreichegemeinde
Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.
Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.
Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.
Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.
In einigen Kantonen wird zusätzlich ein Solidaritätsbeitrag erhoben.
Für mehr Informationen kannst Du Dich an die SP an Deinem Wohnort oder in Deinem Kanton wenden.
Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.
Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).
Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.
Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.
Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.
Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.
Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.
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