Aktuelles
Abstimmungsparolen vom 30. November 2025
Partei
Sozialdemokratische Bewegung
Parteistrukturen und Gremien
Menschen
Menschen in der SP
Aufgrund eigener Erfahrungen ist der Fragestellerin bekannt, dass die Berner Hunde- Security (BHS), welche u.a. für den nächtlichen Patrouillendienst in der Innenstadt beauftragt ist, nach wie vor die Personalien erfragt von Personen, die sich deviant verhalten und mit der Polizei droht, falls die Herausgabe verweigert wird.
Im Gesetz über das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen durch Private (SDPG) steht:
Artikel 7 Verbotene Handlungen
1 Sicherheitsunternehmen verfügen über keine hoheitlichen Befugnisse.
2 Die Ausübung jeglicher hoheitlicher Tätigkeiten, namentlich polizeilicher Massnahmen und polizeilichen Zwangs im Sinne von Kapitel 7 des Polizeigesetzes vom 27. März 2018 (PolG), ist verboten.
Personenkontrolle und Identitätsfeststellung gehören zu den hoheitlichen polizeilichen Befugnissen. Gemäss Berner Polizeigesetz, welches seit dem Jahr 2020 in Kraft ist, kann diese Befugnis auch von Gemeinden ausgeübt werden, jedoch ausdrücklich nur durch gemeindeeigene Mitarbeiter:innen. Dies ist in Kapitel 7.2.2 Personenkontrolle und Identitätsfeststellung durch die Gemeinden eindeutig geregelt:
Art. 75 Grundsatz
1 Die Gemeinden können zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in bestimmten, durch Verordnung des Regierungsrates zu bezeichnenden Bereichen Personen gemäss Artikel 6 auffordern, ihre Personalien bekannt zu geben.
Art. 76 Zuständigkeit
1 Die Gemeinden bestimmen in einem Erlass, welche Gemeindeorgane oder Angehörige der Gemeindeverwaltung für die Aufgabenerfüllung zuständig sind.
Art. 77 Verbote
2 Die Übertragung der Kompetenz zur Identitätsfeststellung an Private ist ausgeschlossen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Gemeinderat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erstunterzeicher:in
Ersteinreichung
Einreichungskanton
Einreichegemeinde
Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.
Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.
Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.
Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.
In einigen Kantonen wird zusätzlich ein Solidaritätsbeitrag erhoben.
Für mehr Informationen kannst Du Dich an die SP an Deinem Wohnort oder in Deinem Kanton wenden.
Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.
Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).
Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.
Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.
Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.
Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.
Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.
Was Du von der SP erwarten darfst.
Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin “links”. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.
Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!
Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.