Gebühren für Bewilligungen in der Gesundheitsversorgung

Der Regierungsrat wird eingeladen, aufzuzeigen, welche Gebühren in welcher Höhe bei Praxen, Institutionen und Personal in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung anfallen und welche neuen Gebühren in Planung sind. Die Kostendeckung der Gebühren soll überprüft werden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zur Gesuchserteilung soll für die verschiedenen Bewilligungsarten angegeben werden. Es soll auch aufgezeigt werden, wie die Prozesse bei der Gesuchsbearbeitung im Amt für Gesundheit optimiert werden können, so dass der Aufwand sinkt und die Gebühren reduziert werden können.

Begründung:
Gebühren sind eine grosse finanzielle Belastung für Praxen. Da die Tarife, zum Beispiel in der Physiotherapie, sehr tief sind, fallen solche Beträge stark ins Gewicht.

Gebühren müssen kostendeckend sein. Deshalb soll die Kostendeckung überprüft werden. Falls der Aufwand tatsächlich viel höher als in anderen Kantonen ist, sollen die Prozesse der Gesuchsbearbeitung analysiert und optimiert werden. Alleine durch Lohnunterschiede sind die grossen kantonalen Unterschiede kaum erklärbar. Zum Beispiel verlangt der Kanton Aargau für eine Berufsausübungsbewilligung für Gesundheitsberufe 200 Franken, während der Kanton Zürich 800 Franken verlangt. Dies obwohl der Preisüberwacher Anfang 2024 die grossen Unterschiede kritisiert und empfohlen hat, die Schwelle von 500 Franken nicht zu überschreiten.

Lange Wartezeiten auf Bewilligungen führen zu organisatorischen Schwierigkeiten, in dem zum Beispiel Personal noch nicht eingesetzt werden kann und somit auch zu zusätzlichen finanziellen Einbussen.

Erstunterzeicher:in

Pia Ackermann

Ersteinreichung

23. Februar 2026

Einreichungskanton

Zürich

Einreichegemeinde

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