Grundlagen zur Umsetzung von CO2-Abscheidung und Negativemissionstechnologien für die Zürcher KVA

M O T I O N

von Sonja Gehrig (GLP, Urdorf), Florian Heer (Grüne, Winterthur), Markus

Bärtschiger (SP, Schlieren), Daniel Sommer (EVP, Affoltern a.A.) und Ma-

nuel Sahli (AL, Winterthur)

betreffend Grundlagen zur Umsetzung von CO2-Abscheidung und Negativemissi-

onstechnologien für die Zürcher KVA

Der Regierungsrat wird gebeten, die notwendigen gesetzlichen, finanziellen und verwal-

tungstechnischen Grundlagen auszuarbeiten, damit alle Kehrichtverwertungsanlagen (KVA)

die vollständige Abscheidung und langfristige Speicherung von CO₂ (Carbon Capture and

Storage, CCS) realisieren können.

Begründung:

CO₂-Abscheidung und -Speicherung sind unverzichtbare Pfeiler für das kantonale und natio-

nale Netto-Null-Ziel. Das Klima- und Innovationsgesetz (KIG, Art. 5) verpflichtet alle Unter-

nehmen – also auch die KVA – spätestens bis 2050 zur Erreichung von Netto-Null-Emissio-

nen. Der Bundesrat verlangt in seiner Klimastrategie den Einsatz von CO₂-Abscheidung bei

sämtlichen Schweizer KVA bis 2050. Das neue CO₂-Gesetz schreibt verbindlich vor, die

Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Insbesondere Punktquellen

wie KVA sind für den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Negativemissi-

onstechnologien (NET) prädestiniert und werden von Bund, Kantonen und Betreibern priori-

tär betrachtet.

Es soll aufgezeigt werden, wie auf Kantonsebene die rechtlichen, administrativen und finan-

ziellen Hindernisse abgebaut sowie konkrete Umsetzungsschritte und Fristen für CCS und

NET an den Zürcher KVA und möglichen weiteren Punktquellen geschaffen werden können.

Pilotanlagen, nationale Kooperationen und internationale Erfahrungen (z.B. Norwegen) zei-

gen die Realisierbarkeit und ermöglichen eine transparente, technikoffene Umsetzung. Es

soll dargelegt werden, welche Massnahmen ergriffen werden, um nationale Klärungen in all

den genannten Fragen voranzutreiben, damit Marktverzerrungen und unerwünschter Abfall-

tourismus vermieden werden können.

Mit CCS und NET kann die Abfallwirtschaft dekarbonisiert und damit ein umfassender Bei-

trag zur Erreichung der kantonalen Netto-Null-Vorgaben spätestens bis 2050, ambitioniert

bis 2040 (vgl. Klimastrategie Zürich), erzielt werden. Zusätzlich sichern die Technologiefüh-

rerschaft sowie frühe praktische Erfahrungen Innovations- und Standortvorteile für den Kan-

ton Zürich.

Die KVA finanzieren sich grundsätzlich über Gebühren nach dem Verursacherprinzip. Der

Regierungsrat wird gebeten, passende Finanzierungsvarianten für CCS und NET sowie des-

sen Auswirkungen und Umsetzbarkeit darzulegen. Es besteht insbesondere Klärungsbedarf,

ob eine erste Anschubfinanzierung sinnvoll und nötig wäre und wie diese aussehen würde.

Im Weiteren ist zu klären, wie die Gemeinden und kommunale Trägerschaften, die die Ge-

bühren festlegen, einbezogen werden sollen.

Konkrete Umsetzungsvorschläge für den Kanton Zürich sind ein aktiver Beitrag zur nationa-

len Strategie und verdeutlichen den Innovations- und Umweltanspruch des Kantons.

Sonja Gehrig

Florian Heer

Markus Bärtschiger

Daniel Sommer

Manuel Sahli

Erstunterzeicher:in

Klima- und Fortschrittsallianz des Kantonsrates Zürich (Markus Bärtschiger)

Ersteinreichung

3. November 2025

Einreichungskanton

Zürich

Einreichegemeinde

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