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Menschen in der SP
Der Gemeinderat wird beauftragt, sich gegenüber der Kantonspolizei Bern sowie im Rahmen seiner eigenen Zuständigkeiten dafür einzusetzen, dass die Jugendpatrouille in
der Stadt Bern unter Berücksichtigung folgender Punkte weiterentwickelt und im Leistungsauftrag aufgenommen wird:
1. Bei sicherheitsrelevanten Themen mit Jugendbezug ist die Öffentlichkeit künftig frühzeitig und umfassend zu informieren – insbesondere bei strukturellen Anpassungen oder Übergängen zu Leistungsaufträgen.
2. Eine Ausweitung der Jugendpatrouille auf weitere Stadtteile oder eine Veränderung ihres Mandats darf nur nach öffentlicher Diskussion und parlamentarischer Mitwirkung erfolgen.
3. Die Stadt Bern soll sich dafür einsetzen, dass über die Jugendpatrouille der Kantonspolizei Bern regelmässig und öffentlich Bericht erstattet wird. Dies umfasst die Darstellung von Zielen, einge setzten Methoden, konkreten Massnahmen sowie deren Wirkung auf Jugendliche und das städtische Zusammenleben. Die Berichte sollen mindestens einmal jährlich veröffentlicht und der zuständigen Kommission zur Kenntnis gebracht werden.
4. Alle Polizistinnen, die im Rahmen der Jugendpatrouille tätig sind, sollen eine spezifische Weiterbildung in folgenden Bereichen absolvieren:
a. Jugendpsychologie und Entwicklungspsychologie: Polizistinnen sollen die psychologischen und entwicklungsbedingten Besonderheiten von Jugendlichen kennen, um angemessen auf deren Verhalten reagieren zu können.
b. Gewaltprävention und Deeskalation: Polizistinnen sollen Strategien zur Vermeidung und Beruhigung von Konflikten anwenden können, um Eskalationen frühzeitig zu verhindern.
c. Interkulturelle Kompetenz und diskriminierungsfreier Umgang: Polizistinnen sollen Jugendliche unabhängig von Herkunft, Religion oder sozialem Hintergrund respektvoll und vorurteilsfrei behandeln.
d. Triagefunktion in belastenden Situationen: Polizistinnen sollen belastende Lebenslagen von Jugendlichen erkennen und gezielt an geeignete Fachstellen weitervermitteln können. Dazu gehört die aktive und verständliche Weitergabe von Informationen zu Unterstützungsangeboten.
5. Die Stadt Bern soll gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen eine unabhängige, anonyme und jugendgerechte Anlaufstelle schaffen, bei der Jugendliche negative Erfahrungen mit der Polizei melden und Unterstützung erhalten können. Die Anlaufstelle soll auch präventiv wirken und Jugendlichen Informationen zu ihren Rechten im Kontakt mit Behörden vermitteln.
6. Die Jugendpatrouille soll regelmässig durch eine unabhängige Stelle evaluiert werden, unter Einbezug von Jugendlichen, Fachpersonen und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Jugendliche sollen aktiv in die Weiterentwicklung des Konzepts eingebunden werden, z.B. durch Workshops, Umfragen oder Jugendforen.
Die Jugendpatrouille kann ein sinnvolles Instrument der Prävention sein – aber nur, wenn sie transparent, professionell und partizipativ ausgestaltet ist. Eine regelmässige Evaluation durch unabhängige Stellen, die Einbindung von Jugendlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie klare politische Kontrolle sind unerlässlich. Die Jugendpatrouille der Kantonspolizei Bern wurde ursprünglich als Pilotprojekt in der Stadt Bern eingeführt. Ziel war es, neue Formen der Prävention und des Umgangs mit Jugendlichen im öffentlichen Raum zu erproben. Inzwischen wurde die Jugendpatrouille ohne breite öffentliche Kommunikation als fixer Leistungsauftrag im Bereich Süd der Regionalpolizei Bern etabliert (Stadtteil 3 Mattenhof-Weissenbühl und Stadtteil 6 Bümpliz-Oberbottigen). Der Übergang vom Pilotprojekt zum Leistungsauftrag erfolgte ohne transparente Information an die Bevölkerung, ohne parlamentarische Diskussion und ohne Einbindung von Fachstellen. Bei sicherheits- relevanten Projekten mit direktem Einfluss auf junge Menschen ist eine solche lntransparenz nicht akzeptabel. Sie untergräbt das Vertrauen in die Behörden und erschwert eine kritische Auseinandersetzung mit der tatsächlichen Wirkung und Ausgestaltung der Massnahme. Hinzu kommt, dass die Polizistinnen, die im Rahmen der Jugendpatrouille tätig sind, nicht spezifisch geschult werden. Der Umgang mit Jugendlichen erfordert besondere Kompetenzen – etwa in Jugendpsychologie, Deeskalation, interkultureller Kommunikation und diskriminierungsfreiem Verhalten. Ohne verpflichtende Weiterbildung besteht die Gefahr, dass gut gemeinte Prävention in der Praxis zu unangemessenen oder sogar schädlichen Begegnungen führt. Eine gezielte Weiterbildung stärkt nicht nur die Handlungssicherheit der Einsatzkräfte, sondern fördert auch das Vertrauen und den Respekt gegenüber ordnungspolitischen Diensten. Zudem fehlt eine niederschwellige, unabhängige und anonyme Beschwerde- und Anlaufstelle für Jugendliche, die negative Erfahrungen mit der Polizei gemacht haben. Gerade junge Menschen haben oft Hemmungen, sich direkt an Behörden zu wenden. Eine solche Stelle würde nicht nur Schutz bieten, sondern auch zur Qualitätssicherung und Vertrauensbildung beitragen.
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In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.
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Für mehr Informationen kannst Du Dich an die SP an Deinem Wohnort oder in Deinem Kanton wenden.
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Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.
Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.
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