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Menschen in der SP
eröffnet am 2. Dezember 2025
Der Kanton Luzern hat sich die nachhaltige Entwicklung zum Ziel gesetzt. Aus diesem Grund wird der Regierungsrat beauftragt, in bestehenden Planungs- und Rechenschaftsberichten (z. B. Jahresbericht) und Monitorings in geeigneter Form folgende Themen aufzuzeigen:
Es wird kein separater Bericht verlangt, vielmehr soll geprüft werden, wie die Darstellung der genannten Elemente optimal in bestehende Berichts- und Steuerungselemente integriert werden kann.
Begründung:
Die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Uno waren bereits verschiedentlich Gegen- stand parlamentarischer Vorstösse und Diskussionen.
In ihrer Stellungnahme auf das Postulat P 825 von Hasan Candan über die Förderung der nachhaltigen Entwicklung im Kanton Luzern schrieb die Regierung: «Eine nachhaltige Verhal- tensweise ist nicht einfach eine punktuelle Aufgabe und betrifft auch nicht einfach einen spe- ziellen Bereich. Vielmehr sind die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit bei jedem politischen Entscheid zu berücksichtigen.» Seither hat der Kanton Luzern in verschiedenen Politikfeldern Initiativen gestartet (z. B. Energiepolitik, Gleichstellung, Digitalisierung, Mobilität). Eine syste- matische Darstellung, wie diese Aktivitäten miteinander zusammenhängen und wie sie sich auf die drei Nachhaltigkeitsdimensionen auswirken, fehlt jedoch weiterhin. Ziele werden in
«Silos» formuliert und ausgewertet. Laut den aktuellen Legislaturzielen unterstützt der Kan- ton Luzern «die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 und verfolgt sie mit dem gesetzlich geregelten, durchgängigen und bewährten Planungs- und Führungsinstrumentarium sowie mit weiteren Instrumenten». Es bleibt jedoch unklar, wie diese Ziele auf die verschiedenen Departemente und Aufgabenbereiche übertragen werden. Was ebenfalls fehlt, ist der Bezug zu allen 17 Zielen, wie er bereits in der Anfrage A 200 von Simon Howald über die Bemühun- gen des Kantons Luzern im Bereich der nachhaltigen Entwicklung (Agenda 2030) im Mai 2024 thematisiert wurde. Bereits in der Stellungnahme auf das Postulat P 1037 von Roger Zurbrig- gen über die Berücksichtigung der Ziele der Agenda 2030 bei der Erarbeitung der Kantons- strategie ab 2023 und des Legislaturprogramms 2023–2027 des Regierungsrates wurde im
Juni 2023 von der Regierung eine Aufteilung der Zuständigkeiten aufgezeigt, eine entspre- chende regelmässige Berichterstattung liegt jedoch nicht vor.
Das Postulat verfolgt daher das Ziel, die Zuständigkeiten und die Berichterstattung zu den Nachhaltigkeitszielen transparent, kohärent und departementsübergreifend besser sichtbar und wirksam zu machen – im Rahmen der bestehenden kantonalen Planungs- und Berichts- instrumente.
Fleischlin Priska
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