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Abstimmungsparolen vom 30. November 2025
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Sozialdemokratische Bewegung
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Menschen
Menschen in der SP
Die Komplexität der sozialen Problemlagen nimmt stetig zu. Dies führt bei vielen Menschen zu höherem Unterstützungs- und Beratungsbedarf, entsprechend steigen die Anforderungen und die Arbeitsbelastung von professionell helfenden Personen – den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Wenn die Anzahl Personen resp. Familien, die durch eine Sozialarbeiterin resp. einen Sozialarbeiter betreut werden, zu hoch ist, verringert sich die Zeit, die für eine Person resp. eine Familie aufgewendet werden kann. Darunter kann die Beratungsqualität leiden. Die Folgen davon auf persönlicher und gesellschaftlicher Ebene sind unerwünscht: Verschlechterung der sozialen Situation und fehlende Perspektiven bei der betroffenen hilfsbedürftigen Person und Mehrkosten für die öffentliche Hand und die Gesellschaft.
Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES hat im September 2020 eine Vernehmlassung des Dokuments «Organisation von Berufsbeistandschaften» lanciert. Beim Kindesschutz werden auf eine 100%-Stelle 50 bis 60 Mandate und beim Erwachsenenschutz auf eine 100%-Stelle 60 bis 70 Mandate empfohlen.
Zu diesem zu vernehmlassenden Dokument wurden vorgängig die Kantone konsultiert. Gemäss Begleitschreiben der KOKES zur Vernehmlassung vom 15. September 2020 hat die Vorkonsultation folgendes Resultat hervorgebracht: «Grundsätzlich bejaht die Mehrzahl der Kantone (19 Kantone teilen die Stossrichtung ganz, 4 Kantone teilweise) einen Weiterentwicklungsbedarf bei den Berufsbeistandschaften und werden die Empfehlungen als Richtlinien für die strukturelle Weiterentwicklung der Berufsbeistandschaften begrüsst.» Und bezüglich der vorgeschlagenen Fallzahlen: «5 von 16 Kantonen, die auf diese Frage geantwortet haben, erfüllen die empfohlenen Fallzahlen bereits heute ganz oder zum Teil». Voraussichtlich im Juli 2021 wird die Vernehmlassung abgeschlossen und die endgültige Fassung des Dokuments wird unter folgendem Link einsehbar sein: https://www.kokes.ch/de/dokumentation/empfehlungen . In der Stadt Luzern gilt aktuell folgende Fallbelastung:
Die PostulantInnen bitten den Stadtrat, im Kindes- und Erwachsenenschutz eine massgebliche Reduktion der Fallbelastung zu prüfen und die notwendige Personalaufstockung zeitnah und innerhalb maximal zweier Jahre zu realisieren. Die PostulantInnen verstehen unter einer massgeblichen Reduktion eine solche um 15 bis 20 %.
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Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.
Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.
In einigen Kantonen wird zusätzlich ein Solidaritätsbeitrag erhoben.
Für mehr Informationen kannst Du Dich an die SP an Deinem Wohnort oder in Deinem Kanton wenden.
Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.
Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).
Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.
Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.
Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.
Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.
Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.
Was Du von der SP erwarten darfst.
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