“Schwarze Liste”. Besserer Schutz gegen Übergriffe im schulischen Kontext
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen (EDK) führt eine sogenannte «schwarze Liste», auf welcher Personen aufgeführt werden, die aufgrund von strafrechtlichen Tatbeständen wie Kriminal- und Sexualdelikten, Sucht- oder andere Krankheiten ihre Unterrichtsberechtigung verloren haben. Die Liste wird von der Rechtsabteilung des Generalsekretariats der EDK geführt. Die Meldung soll verhindern, dass gemeldete Lehrpersonen in anderen Kantonen tätig werden können. Das Instrument füllt eine Lücke, weil Schulen bei Mehrfachanstellungen so zeitnah über Probleme informiert werden. In diesem Bereich ist auch der Sonderprivatauszug von Bedeutung, der allerdings nur bei Neuanstellungen (sowie allenfalls bei Überprüfungen nach ein paar Jahren) zur Anwendung kommt. Ob eine zeitnahe Information über die «schwarze Liste» gelingt, hängt jedoch massgebend davon ab, ob die Kantone entsprechende Meldungen machen.
In der Volksschule und vor allem in Sonderschulen und Institutionen für Kinder mit Behinderungen arbeiten diverse weitere Berufsgruppen, die ebenfalls intensiven Kontakt zu jungen Menschen haben (z.B. Ergo- und Physiotherapie). Entgegen der bundesrätlichen Antwort auf die nationalrätliche Interpellation Brizzi 24.3693 gibt es auch dazu eine Liste, die allerdings von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) geführt wird. Da sie zahlreiche weitere Informationen enthält und nur auf Anfrage hin zugänglich ist, ist sie als «schwarze Liste» derzeit noch nicht sehr geeignet.
Schliesslich gibt es an Schulen auch Personen ohne spezifische schulische Ausbildung, die trotzdem intensiven Kontakt zu jungen Menschen haben (z.B. Schulassistenzen und Schulbusfahrer). Bisher werden diese weder von der EDK- noch von der GDK-Liste erfasst, obwohl auch bei Personen ohne spezifische Ausbildung in der Vergangenheit Probleme auftraten.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
- Wie stellt der Kanton sicher, dass bei den Lehrkräften alle relevanten Fälle zeitnah der EDK gemeldet werden?
- Wie stellt der Kanton sicher, dass Schulleitungen regelmässig die «schwarze Liste» der EDK konsultieren?
- Ist der Kanton bereit, sich bei der GDK dafür einzusetzen, dass die Liste der weiteren für die Schulen relevanten Berufsgruppen so gestaltet wird, dass sie wie die «schwarze Liste» der EDK genutzt werden kann?
- Wird sich der Kanton dafür einsetzen, dass auch Personen ohne schulspezifische Ausbildung, aber mit intensiven Kontakt zu jungen Menschen an Schulen, von einer Liste erfasst werden?