1. Was versteht die Stadtpolizei Bülach unter geschlechtsspezifischer Gewalt?
2. Was versteht die Stadtpolizei Bülach unter häuslicher Gewalt?
3. Welche Konzepte gibt es bei der Stadtpolizei Bülach im Umgang mit geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt?
4. Welche Berührungspunkte hat die Stadtpolizei Bülach mit geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt? Wie sehen die Zuständigkeiten von Stadtpolizei und Kantonspolizei aus? Wo sind die Zuständigkeiten klar abgegrenzt? Wo finden Zusammenarbeit und Informationsflüsse statt?
5. Welche Daten werden bei der Stadtpolizei Bülach zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt erfasst?
6. Wie funktioniert das Bedrohungsmanagement bei der Stadtpolizei Bülach in Bezug auf geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt?
7. Wie sieht das Vorgehen bei der Stadtpolizei Bülach aus, wenn sich eine von geschlechtsspezifischer und/oder häuslicher Gewalt betroffene Person an die Stadtpolizei Bülach wendet?
8. Was wird in der Polizeiausbildung zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gelehrt? Wie viele Stunden werden in der Ausbildung den Themen gewidmet? Ist trauma- und opfersensible Gesprächsführung Teil der Ausbildung?
9. Welche Aus- und Weiterbildungen zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt wurden bei der Stadtpolizei Bülach seit 2018 durchgeführt? Wer unterrichtete die Aus- und Weiterbildungen? Ist die Teilnahme an diesen Weiterbildungen jeweils obligatorisch? Falls nein, von wie vielen Polizist*innen werden sie jeweils belegt? (Wie) könnten sie obligatorisch werden? Wie werden Polizist*innen motiviert, an freiwilligen Weiterbildungen teilzunehmen?