Die SP Schweiz begrüsst die heute vom Bundesrat vorgestellten Massnahmen für einfachere und schnellere Verfahren in der Familiengerichtsbarkeit. Gleichzeitig ist sie überzeugt, dass es tiefgreifendere Änderungen braucht, um das Kindeswohl konsequent in das Zentrum zu rücken. So fordert die SP die Schaffung eines Familiengerichts und die Einführung eines obligatorischen Schlichtungsversuchs vor einer Schlichtungsbehörde.
«Die vorgeschlagenen Reformen zur Verbesserung des Familienrechtsverfahrens sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es ist zentral, dass alle Kinder unabhängig vom Zivilstand ihrer Eltern gleichbehandelt werden», sagt SP-Nationalrätin Tamara Funiciello. Heute sind je nach Elternzivilstand entweder das Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig, was zu komplizierten Zuständigkeitsfragen und Ungleichbehandlungen führt. «Ausserdem ist es begrüssenswert, dass die Möglichkeit aussergerichtlicher Mediationen und Beratungen geschaffen wird», so Tamara Funiciello weiter.
Trotz dieser begrüssenswerten Ansätze geht der Bericht, der unter anderem auf ein Postulat von SP-Nationalrat Christian Dandrès zurückgeht, zu wenig weit. Essenziell wäre die Einführung einer spezialisierten Familiengerichtsbarkeit, um sicherzustellen, dass alle familienrechtlichen Streitigkeiten einheitlich und fachkundig behandelt werden. Ein obligatorischer Schlichtungsversuch, wie er auch im Miet- und Arbeitsrecht Anwendung findet, könnte zudem Konflikte effizienter lösen und gerichtliche Ressourcen schonen.
«Für die SP ist klar: Die Lösung familienrechtlicher Streitigkeiten soll künftig nicht nur vereinfacht werden, sondern durch die Schaffung spezialisierter Institutionen auch die Stärkung des Einigungsversuchs ins Zentrum rücken», sagt Tamara Funiciello. «Die SP wird sich darum auch in Zukunft für eine weiterführendere Reform einsetzen, die das Kindeswohl ins Zentrum rückt und fairen sowie effizienten Zugang zu einem niederschwelligeren Verfahren für alle Beteiligten gewährleistet.»