WBK-S schwächt Gleichstellungsgesetz, statt es zu stärken

Das Gleichstellungsgesetz weist weiterhin beträchtliche Lücken auf – bei der Analyse, der Überprüfung und der Kommunikation der Lohngleichheitsanalysen. Statt diese zu schliessen, hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) heute zwei Vorstösse zur Stärkung des Gesetzes abgelehnt und mit der Annahme der Motion Schilliger gleichzeitig eine weitere Abschwächung beschlossen. Für die SP ist klar: Wer die Lohngleichheit ernst nimmt, darf nicht auf Zeit spielen und das Gesetz weiter aushöhlen.

«Ein Gesetz darf kein Gesetz auf Probe sein», sagt SP-Ständerätin Flavia Wasserfallen. «In der Schweiz wechseln jährlich rund 15 Prozent der Beschäftigten ihre Stelle. Einmalige Analysen sind in einem so dynamischen Umfeld schlicht wirkungslos. Die Abschaffung der Sunset-Klausel sowie der unklaren Ausnahmen bei der Wiederholungspflicht wären das absolute Minimum gewesen.»

Genau das hätten die parlamentarischen Initiativen Graf und Porchet geleistet: Die Sunset-Klausel, welche die Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse 2032 automatisch auslaufen lässt, wäre gestrichen worden – ebenso die unklaren Ausnahmen von der Analysepflicht, bei denen bis heute weder Unternehmen noch Beschäftigte wissen, wann eine Analyse wiederholt werden muss. Beide Anpassungen hätten lediglich eine Streichung im Gesetzestext erfordert und wären rasch umsetzbar gewesen. Die WBK-N hatte dies erkannt und der Initiative Porchet bereits Folge gegeben.

Umso stossender ist, dass die bürgerliche Kommissionsmehrheit zwar vorgibt, das Monitoring bis 2027 abwarten zu wollen, gleichzeitig aber mit der Motion Schilliger das Gesetz materiell schwächt. Schichtzulagen sollen künftig von der Lohngleichheitsanalyse ausgenommen werden, obwohl sie ganz klar Teil des Lohns sind – eine blosse Selbstdeklaration der Unternehmen soll genügen. Die SP wird sich im Ständerat gegen diese Aufweichung einsetzen und weiterhin für ein wirksames Gleichstellungsgesetz ohne Ablaufdatum kämpfen.

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