Am 7. Februar 1971 sagten 65,7 % der Schweizer Männer Ja zum «Bundesbeschluss über die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts in eidgenössischen Angelegenheiten». Die Stimmbeteiligung lag bei 57,7%.
Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Obwalden, Schwyz, St. Gallen, Thurgau und Uri lehnten die Vorlage ab. Im Zuge der Entwicklung auf Bundesebene führten die meisten Kantone kurz vor, nach oder zeitgleich mit dem eidgenössischen auch das kantonale und teilweise das kommunale Frauenstimmrecht ein. Manche Gemeinden verzögerten die Einführung des Frauenstimmrechts bis in die 1980er Jahre. In Appenzell Ausserrhoden entschied 1989 ein knappes Handmehr an der Landsgemeinde zugunsten des Frauenstimmrechts. Appenzell Innerrhoden führte erst 1991 nach dem Entscheid des Bundesgerichts als letzter Kanton das Frauenstimmrecht ein.
Die Einführung des Frauenstimmrechts verdanken wir dem jahrzehntelangen, unermüdlichen Kampf unserer Genossinnen und Genossen. Bereits im Jahr 1904 wurde das Frauenstimmrecht in das Programm der SP aufgenommen und war 1918 eine wichtige Forderung beim Landesstreik.
Die SP Schweiz und die SP Frauen* Schweiz wollen mit einer Aktion zum 7. Februar 2021 auf das 50-Jahre-Jubiläum des Frauenstimmrechts aufmerksam machen. Coronabedingt ist die Feier auf den 5. Juni 2021 verschoben worden. Dieser Tag markiert das Jubiläum des ersten nationalen Urnengangs mit Frauenbeteiligung.
Wer das Bildungsmodul der SP Frauen* zum Stimmrechtsjubiläum bestellen oder sich die Vorführrechte für den Film „Die göttliche Ordnung“ sichern möchte, findet hier die Download-Links und weiterführende Informationen.
Bildnachweis: Siegfried Kuhn © StAAG/RBA1-1-6397_2
Bildlegende: Mit Trillerpfeifen demonstrieren Schweizer Frauen beim Marsch nach Bern für ihre Gleichberechtigung, 1.3.1969