Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) tritt nicht auf die Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen» ein. Dies, obwohl sowohl National- und Ständerat die Initiative im Juni 2023 gutgeheissen haben und sich in der Vernehmlassung eine Mehrheit für die vorgeschlagene Umsetzung ausgesprochen hat. Die SP Schweiz fordert den Nationalrat auf, diesen Entscheid zu korrigieren. Menschen ohne Schweizer Pass, die unverschuldet in Armut geraten, dürfen ihren Aufenthaltsstatus nicht verlieren.
Wer keinen Schweizer Pass hat, in Armut fällt und auf Sozialhilfe angewiesen ist, riskiert heute die Wegweisung aus der Schweiz. Aus Angst davor verzichten Betroffene oft auf die ihnen zustehende Unterstützung. Um dieser absurden und unhaltbaren Situation ein Ende zu setzen, verlangt die parlamentarische Initiative «Armut ist kein Verbrechen», dass ausländische Personen, die seit mindestens zehn Jahren rechtmässig in der Schweiz leben, ihren Status nicht verlieren, wenn ihre Sozialhilfeabhängigkeit nicht selbstverschuldet und nicht freiwillig ist.
Dass die SPK-N nun nicht einmal auf die Umsetzung eintreten will, ignoriert den klaren Mehrheitswillen des Parlaments. «Dieser Entscheid ist unverständlich: Neben beiden Räten hat sich auch in der Vernehmlassung eine Mehrheit für die vorgeschlagene Umsetzung ausgesprochen», sagt SP-Nationalrätin Samira Marti, Co-Präsidentin der SP-Bundeshausfraktion und Urheberin der parlamentarischen Initiative.
«Die der Kommission vorliegende Lösung war ein Schritt in die richtige Richtung – auch wenn sie im Kern lediglich die bundesgerichtliche Rechtsprechung ins Gesetz überführt hätte», fügt Nationalrätin Nina Schläfli hinzu. «Mit der Annahme der parlamentarischen Initiative hat das Parlament den dringenden Handlungsbedarf anerkannt. Der Kommissionsentscheid steht nun im Widerspruch zu diesem deutlichen Auftrag.»
Für die SP ist klar: Eine rasche Umsetzung des Parlamentswillens muss sicherstellen, dass Menschen, die unverschuldet in Armut geraten und ihr Leben in der Schweiz aufgebaut haben, wirksam geschützt werden. Der Nationalrat ist gefordert, den unverständlichen Entscheid der Kommission zu korrigieren und zu seinem Willen zu stehen, die Betroffenen zu schützen.