Für eine gesicherte Zukunft im Arbeitsleben auch über 50

Die Lage der älteren Arbeitnehmenden ist alarmierend. So hat sich die Arbeitslosenquote von Menschen zwischen 55 und 65 im letzten Jahrzehnt verdoppelt. Erschwerend kommt hinzu, dass sie es deutlich schwerer haben als Jüngere, wieder eine Stelle zu finden. «Für Menschen über 50 ist ein Stellenverlust ein existenzielles Risiko», warnt darum SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi. Die SP schlägt vier wirksame Massnahmen zum Schutz älterer Arbeitnehmender vor: Einen ausgebauten Schutz vor Diskriminierung und Entlassung; die Schaffung eines Weiterbildungsfonds; die Einführung einer Überbrückungsrente sowie die Finanzierung dieser Massnahmen durch einen Solidaritätsbeitrag von Unternehmen, die zu wenig ältere Arbeitskräfte beschäftigen.

Arbeitnehmende ab 55 Jahren werden heute öfter entlassen als früher. Sie haben es schwerer als Jüngere, wieder eine Stelle zu finden, müssen sich häufiger mit prekären Anstellungen abfinden und benötigen häufiger Sozialhilfe, was Verluste bei den Altersrenten bedeutet. Ein Herausfallen älterer Menschen aus dem Arbeitsmarkt ist fatal für die Betroffenen. «Wir können es uns aber auch aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht leisten», gibt Barbara Gysi zu bedenken, «denn es erhöht die Abhängigkeit von Arbeitskräften aus dem Ausland und zerstört Erfahrung und Fachwissen».

Mit ihrem letzte Woche vom Parteipräsidium verabschiedeten Positionspapier gibt die SP auf mehreren Ebenen Gegensteuer:

  • Schutz vor Entlassung: Mit einer gesetzlichen Grundlage, die vor Diskriminierung und Entlassung schützt, wird verhindert, dass ältere Arbeitnehmende überhaupt erst ihren Job verlieren.
  • Wiedereingliederung: Mit einem Weiterbildungsfonds, der Zusatzausbildungen und Umschulungen finanziert, können sich Menschen ab 50 die nötigen Qualifikationen aneignen, um wieder eine Stelle zu finden.
  • Finanzielle Absicherung: Mit einer Überbrückungsrente wird verhindert, dass ältere Arbeitslose kurz vor dem Pensionsalter ihr jahrzehntelang angespartes Vorsorgekapital aufzehren und Einbussen bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen müssen.

Zur Finanzierung dieser Massnahmen, insbesondere des Weiterbildungsfonds, schlägt die SP eine Solidaritätsabgabe vor. Diese wird von Unternehmen, deren Anteil an älteren Arbeitnehmenden ungenügend ist, entrichtet.

Der von der Solidaritätsabgabe gespiesene Weiterbildungsfonds inspiriert sich am Berufsbildungsfonds. Auch dort werden Betriebe in die Verantwortung genommen, die sich zu wenig an den Berufsbildungskosten einer Branche und an der Ausbildung von Lehrlingen beteiligen. Analog soll der Weiterbildungsfonds bewirken, dass die sozialen Kosten von vorzeitigen Entlassungen sowie die Kosten für Umschulung und Weiterbildung nicht der Gesellschaft überantwortet werden. 

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