Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) hat heute die Grundlagen für ein wegweisendes Inklusionsrahmengesetz gelegt. Die SP Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Er setzt ein wichtiges politisches Signal für mehr Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Aus Sicht der SP bleibt der Entscheid jedoch hinter den Erwartungen zurück.
«Die Grundlage für ein Inklusionsrahmengesetz steht. Auch die Bereitschaft, Innovation zu fördern, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Leider fehlt weiterhin der Mut, verbindliche Ziele für die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention zu setzen – insbesondere beim selbstbestimmten Wohnen», sagt SP-Nationalrat Islam Alijaj.
Ein Inklusionsrahmengesetz darf nicht bei Absichtserklärungen stehen bleiben. Es muss verbindliche Ziele festlegen, die gemeinsame Verantwortung von Bund und Kantonen klären sowie die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention wirksamer machen.
Positiv ist, dass die Kommission mehr Raum für Innovation schaffen will. Neue Wohn- und Unterstützungsmodelle sollen erprobt werden können. Gleichzeitig hat die Kommission beim Thema Wohnen eine zentrale Chance verpasst: Menschen mit Behinderungen müssen frei wählen können, wo, wie und mit wem sie wohnen.
Für die SP ist klar: Das Inklusionsrahmengesetz muss seinem Namen gerecht werden und den Rahmen schaffen, damit Gleichstellung nicht nur versprochen, sondern realisiert wird. Die Kommission führt ihre Beratungen im August weiter – unter anderem zu den zentralen Lebensbereichen Arbeit, Bildung und Freizeit. Die SP wird sich dafür einsetzen, dass auch dort verbindliche Ziele verankert werden.


