Institutionelle Lösung mit der EU darf flankierende Massnahmen nicht gefährden

Die SP begrüsst die Verabschiedung des Mandats für Verhandlungen mit der EU über ein institutionelles Abkommen. Der bilaterale Weg stösst an seine Grenzen, weshalb die Schweiz ihr Verhältnis zu ihren europäischen Nachbarn neu definieren muss. „Eine Lösung der institutionellen Frage ist wichtig, damit die Schweiz wieder von Rechtssicherheit und einer einheitlichen Rechtsauslegung profitieren kann.“ sagt die St. Galler SP-Nationalrätin Claudia Friedl. „Allerdings dürfen weder heute noch in Zukunft die flankierenden Massnahmen in Frage gestellt werden. Es muss weiterhin möglich sein, in der Schweiz gegen Lohndumping, Wohnungsnot und Fachkräftemangel vorzugehen, damit die Personenfreizügigkeit möglichst allen zu Gute kommt“.

Inhaltlich erhofft sich die SP auch in weiteren EU-Dossiers substantielle Fortschritte. Im Zusammenhang mit der Zinsbesteuerung muss der automatische Informationsaustausch erweitert und verbindlich festgeschrieben werden.

Gleichzeitig muss der Bundesrat aus Sicht der SP den Fächer der zu prüfenden europapolitischen Optionen weiter öffnen. Scheitert das institutionelle Abkommen mit der EU, steht die Schweiz sonst ohne Alternative da. Dieses Fehlen einer Alternative darf das Verhandlungsergebnis nicht negativ beeinflussen. Im Sinne einer Auslegeordnung fordert die SP einen Optionenbericht, der insbesondere die Fragen der demokratischen Mitsprache und des politischen Mitentscheidungsrechts durch Volk, Parlament und Kantone bei europarechtlichen Entscheiden prüft. 

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