IV-Revision: Keine Rentenkürzungen auf Vorrat!

Die SP Schweiz ist erleichtert, dass der Nationalrat die IV-Vorlage abgeschrieben hat. Für einen weiteren Leistungsabbau besteht keine Notwendigkeit. Die Behinderten haben bereits in den vorgängigen Reformen sehr viel zur Sanierung beigetragen. Und diese ist auf gutem Kurs. Nach heutiger Beurteilung reichen die bisher beschlossenen Massnahmen, um die Invalidenversicherung wieder in die schwarzen Zahlen zu führen.

Falsch an der nun gescheiterten Reform war insbesondere die Einschätzung, dass Behinderte mehr Anreize benötigen, um sich nach einer passenden Arbeitsstelle umzusehen. Es liegt hauptsächlich daran, dass nicht genügend Arbeitsplätze für Menschen mit Leistungseinschränkungen zur Verfügung stehen. Die vorliegende IV-Revision 6b beinhaltete für die Arbeitgebenden keinerlei Verpflichtungen zur Integration von Menschen mit Behinderungen. 

Trotz aller Erfolge, die in der Beratung erreicht wurden, hätte die IV-Revision in einer Abbauvorlage gemündet, die indes kaum mehr Einsparungen gebracht hätte: Das stufenlose Rentensystem – im Grundsatz auch von der SP unterstützt – hätte in der vorliegenden Version für einen Teil der Behindertem zu kleineren Renten geführt. Stein des Anstosses war für die SP zudem, dass die Invalidenversicherung mit einer Schuldenbremse ausgestaltet werden soll, die nichts anderes als Rentenkürzungen auf Vorrat bedeutet hätte. Die SP ist entsprechend zufrieden, dass die verkorkste Vorlage abgelehnt wurde und dem Volk und den betroffenen Behinderten eine neuerliche Abstimmung erspart bleibt. 

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