Die Schweiz hat das strengste Einbürgerungsregime Europas. Über 2 Millionen Menschen in der Schweiz haben keinen Schweizer Pass. Und mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz werden die Hürden per 1.1.2018 weiter erhöht. Darum lädt die SP zum 1. August alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, welche die heutigen Kriterien erfüllen, dazu ein, so schnell wie möglich ein Gesuch auf Einbürgerung zu stellen. Denn wir brauchen mehr Mitbestimmung, mehr Demokratie, mehr Schweiz!

Heute ist der 1. August. Wir feiern die Schweiz und ihre Bewohnerinnen und Bewohner. Eine Schweiz des Miteinanders, eine Schweiz der sprachlichen, religiösen und kulturellen Vielfalt. Zur Schweiz gehören nicht nur Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch über zwei Millionen Einwohnerinnen und Einwohner, welche keinen Schweizer Pass haben. Sie leben hier, gehen mit uns zur Schule, sie spielen mit uns Fussball oder besuchen mit uns den Schwimmkurs, sie arbeiten mit uns, bezahlen Steuern – sie gehören zu uns, zur Schweiz. Ausgeschlossen sind sie jedoch von politischer Mitbestimmung, obwohl viele politische Entscheide im Parlament oder an der Urne eine unmittelbare Auswirkung auf alle entfalten.

Im europäischen Vergleich ist die Einbürgerung in der Schweiz sehr schwierig, teuer und mühsam. Ausserdem unterscheidet sich die Einbürgerungspraxis stark unter den Gemeinden, was für die Betroffenen eine grosse Chancenungleichheit bedeutet. Allgemein gilt: Mindestens 12 Jahre, ab dem 1.1.2018 mindestens 10 Jahre, muss eine Migrantin oder ein Migrant in der Schweiz leben, um sich für den Schweizer Pass bewerben zu können (im Vergleich dazu kann in Schweden, Frankreich, Grossbritannien, Finnland und den Niederlanden die Staatsangehörigkeit schon nach fünf Jahren beantragt werden).

Um die Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation zu erleichtern, hat die SP-Nationalrätin Ada Marra 2008 eine Parlamentarische Initiative eingereicht. Beide Räte haben dieser im Grundsatz zugestimmt und auch wir unterstützen diese Vorlage selbstverständlich. Wenn das Parlament die Einzelheiten bereinigt hat, wird es eine Volksabstimmung über die Verfassungsänderung geben.

Doch der Weg zum Schweizer Pass bleibt steinig – und wird weiter erschwert. Denn das neue Bürgerrechtsgesetz, welches am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, erhöht einzelne Hürden für die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts zusätzlich. Ab diesem Datum wird allen, die in den 3 Jahren vor ihrem Gesuch Sozialhilfe bezogen, die Einbürgerung verweigert, ausgenommen sie haben diese zurückbezahlt. Weiter muss ein Sprachdiplom vorgewiesen werden und ein einwandfreier Strafregisterauszug vorgelegt werden. Am wichtigsten jedoch: Ab dem 1. Januar 2018 können nur noch Menschen mit C-Ausweis den Schweizer Pass beantragen. Für alle mit einem B-Ausweis wird es diese Möglichkeit nicht mehr geben. Das betrifft 650‘000 Menschen. Vor allem für Jugendliche stellt dies ein Problem dar, denn finanzielle Unabhängigkeit ist ein Kriterium für den C-Ausweis, das viele StudentInnen und SchülerInnen noch nicht erfüllen können.

Die SP Schweiz startet deshalb heute am 1. August gemeinsam mit den SP MigrantInnen einen Appell und eine Kampagne für die Einbürgerung von Menschen mit B-Ausweis. Wer keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) hat, jedoch die restlichen Anforderungen an eine Einbürgerung erfüllt, soll möglichst bald ein Gesuch für eine Einbürgerung stellen, bevor am 1.1.2018 das verschärfte Bürgerrechtsgesetz in Kraft tritt. Für Kinder ab 11 Jahren kann von den Eltern ein Gesuch eingereicht werden – auch wenn die Eltern selbst die Bedingungen nicht erfüllen.

Wir werden über unsere Kantonalparteien darauf hinwirken, dass die Kantone per Brief alle Einbürgerungskandidatinnen und –kandidaten über die Voraussetzungen zur Einbürgerung informieren. Der Kanton Waadt hat vorgemacht, wie das funktioniert. Doch wir stehen auch selbst mit Rat und Tat zur Seite: Über 40 SP-Politikerinnen und SP-Politiker aus allen Landesteilen stehen als Beraterinnen und Berater zur Verfügung und helfen bei Fragen rund um den Einbürgerungsprozess.

Demokratie bedeutet, dass alle Betroffenen mitbestimmen können. Demokratie lebt von der Teilnahme aller. Wir können und wollen es uns nicht mehr leisten, eine stets wachsende Gruppe von Mitbürgerinnen und Mitbürger von diesen demokratischen Prozessen auszuschliessen. Darum möchten wir Menschen, die vom neuen Bürgerrechtsgesetz betroffen sind, informieren und sie dazu einladen aktiv zu werden und ein Gesuch auf Einbürgerung einzureichen. Weil wir mehr Demokratie und mehr Schweiz für alle wollen.

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