Mein engagiertes Ja zum Epidemiengesetz

Edith Graf-Litscher, Nationalrätin TG

Edith Graf-Litscher, Nationalrätin TG
Beim Epidemiengesetz geht es um den wichtigsten Schatz, den wir kennen: die Gesundheit der Menschen. Das bestehende Gesetz aus den 70er Jahren bietet zu wenig Schutz vor ansteckenden Krankheiten. Weil wir immer mobiler werden und in den Städten immer dichter zusammenwohnen, sind auch die Ansteckungsrisiken gestiegen. Probleme bei der Bewältigung von SARS und Schweinegrippe haben gezeigt, dass das heutige Gesetz ungenügend ist.

Die Gegner des Epidemiengesetzes gehen mit der Wahrheit fahrlässig um und fahren heftiges Geschütz auf. Das neue Gesetz würde die Grundrechte einschränken, schon bei leichten Grippen ein Impfobligatorium ermöglichen, ja sogar einen Impfzwang erwirken. Auch würden wir zum Spielball der UN-Gesundheitsorganisation WHO.

Ein Impfobligatorium kann im Krisenfall notwendig sein: Das Spital-Personal hat kein Recht, schutzbedürftige Patienten anzustecken. Ein wichtiger Grundsatz der Medizin ist, niemandem Schaden zuzufügen. Gleichzeitig hat das Personal das Recht, sich nicht impfen zu lassen. Die Angestellten müssen aber in Kauf nehmen, dass sie temporär an einem Ort arbeiten müssen, wo sie niemanden gefährden. Von einem Impfzwang zu sprechen, ist eine reine Irreführung der Stimmenden und schlicht und einfach falsch.

Impfkritiker müssen für das neue Gesetz sein, da die bestehenden Möglichkeiten von Impfobligatorien stark eingeschränkt werden. Heute können die Kantone ein generelles Impfobligatorium aussprechen. Permanente Impfobligatorien kennen die Kantonen Genf und Neuenburg gegen Diphterie. Mit dem neuen Gesetz sind Impfobligatorien nur noch für einzelne Personengruppen, bei effektiven Gefahren und zeitlich befristet möglich. Bestehende Obligatorien müssen abgeschafft werden.

Niemand bestreitet ernsthaft, dass die Bekämpfung von Epidemien international und national koordiniert werden sollten. Dem Bund mehr Kompetenzen zu übertragen ist sinnvoll, damit die Koordination der kantonalen Arbeiten überhaupt funktionieren kann. Bekanntlich machen Krankheiten nicht an den Kantonsgrenzen halt. Bei der WHO bleibt alles gleich: Sie gibt Empfehlungen ab, die für die Mitglieder nicht verbindlich sind.

Die Antibiotika-Resistenzen und Spitalkeime wurden in der Vergangenheit mit unterschiedlichem Erfolg gelöst. Die Zahl der Ansteckungen bleibt sehr hoch. Eine nationale Koordination ist wichtig, damit erfolgreiche Rezepte überall umgesetzt werden können. Öffentliche Gelder werden gesprochen, damit die Patientinnen und Patienten endlich besser geschützt werden können und weniger leiden müssen.

Bei rationaler Betrachtung sprechen die Fakten für das revidierte Epidemiengesetz. Es schafft die Voraussetzungen, damit die Menschen besser vor Epidemien geschützt sind und Bund und Kantone Krisensituationen besser meistern können.

Aus diesen Gründen empfehle ich, das revidierte Epidemiengesetz anzunehmen. 

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Fragen zur Mitgliedschaft

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du per Internet das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Ja, selbstverständlich! Um der SP beizutreten, ist es nicht nötig, den Schweizer Pass zu haben. Wir sind der Meinung, dass alle Menschen, die in der Schweiz leben, auch über Schweizer Politik mitdiskutieren sollten. Ohne Schweizer Pass kann man zwar leider noch nicht wählen oder abstimmen, aber man kann die Politik der SP mitgestalten.

Es gibt verschiedene Ebenen und Möglichkeiten, sich zu engagieren. Wenn Du lokal aktiv werden willst, empfiehlt sich das Engagement in der Sektion Deines Wohnortes oder Quartiers.

Dies ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt in einer Behörde (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).

Du kannst auch innerhalb der Partei Dein Wissen und Können einbringen. Die SP sucht auf allen Ebenen (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen) Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren wollen.

Ausgangspunkt ist dafür Deine Ortssektion. Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Sektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies der Gemeinderat oder die Schul-, Sozial- oder Finanzbehörde vor Ort. Auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) ist die Ortssektion oftmals innerhalb des parteiinternen Nominierungsprozesses die vorschlagende Ebene innerhalb der Partei.

Du gehst, abgesehen von der Zahlung der jährlichen Mitgliederbeiträge, keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung ist natürlich eine gewisse inhaltliche Nähe. Dies bedingt aber keinesfalls, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Wichtig zu wissen

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich Kosten zwischen circa 80 Franken für Geringverdiener:innen bis einige Hundert Franken für Gutverdienende an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.