Mietrechtliche Verbesserungen sind als rasche Massnahmen zwingend notwendig

Marina Carobbio Guscetti, Nationalrätin TI, Vizepräsidentin der SP Schweiz, Präsidentin Schweizerischer MiteterInnenverband

Marina Carobbio Guscetti, Nationalrätin TI, Vizepräsidentin der SP Schweiz, Präsidentin Schweizerischer MiteterInnenverband
„Wohnungsnot in den Ballungsgebieten“, „die Mieten steigen massiv“, „immer mehr Mietzinssteigerungen“, „Horrormieten“ diese und andere ähnliche Schlagzeilen kann man regelmässig in den Medien lesen.

Die starke Zuwanderung hat auf dem Wohnungsmarkt grosse Auswirkungen. Sie hat zu einer zusätzlichen Wohnungsknappheit in den Städten geführt und ist insbesondere in der Region Zürich und am Genfersee stark spürbar. Aber sie wird auch in den meisten anderen Regionen immer mehr spürbar.

Wenn man über Einwanderung und Personenfreizügigkeit diskutiert, denkt man sofort und nur auf die grosse Problematik Lohndumping und nicht zuerst an die Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Die Verknüpfung zwischen verstärkter Zuwanderung durch die  Personenfreizügigkeit auf den bereits angespannten Wohnungsmarkt insbesondere in den sogenannten Hotspot-Regionen beginnt sich erst jetzt sich durchzusetzen.

Die Angebotsmieten sind in fast allen Landesgegenden stärker angestiegen als die Bestandesmieten, die seit 2000 um 21 Prozent teurer wurden und sie stiegen ebenfalls massiv stärker als die allgemeine Teuerung, die seit 2010 lediglich um 9 Prozent angezogen hat. Um diese Tendenz entgegenzuwirken, reichen nicht nur Massnahmen im Bereich Raumplanung und Wohnbauförderung, sondern es braucht auch sofort Massnahmen im Bereich Mietrecht. Dieser Bereich wurde im Bericht des Bundesrates vom letzten Sommer komplett ausgeblendet. 

Nur Massnahmen im Bereich Mietrecht können rasch wirken und den unerträglichen Mietzinserhöhungen rasch entgegenwirken.

Hauptverantwortlich für die steigenden Mieten sind starke Mietzinsaufschläge bei Neuvermietungen. In Genf werden die Mieten bei Mieterwechsel durchschnittlich um 13 Prozent aufgeschlagen, – bei nicht-subventionierten Wohnungen sind es gar 20 Prozent, in Neuenburg um 11 Prozent und in der Stadt Zürich um 6 Prozent. Werden nur die Wohnungen berücksichtigt, die auch tatsächlich zur Vermietung publiziert werden, so liegen die Aufschläge noch viel höher. Auswertungen von Homegate-Inseraten zeigen, dass zum Beispiel in der Stadt Zürich die Mietpreise bei ausgeschriebenen Wohnungen rund 30 Prozent über den Durchschnittsmieten angesetzt werden.

Die Aufschläge bei Mieterwechsel müssen begrenzt und damit happige Mietzinserhöhungen bei Neuvermietungen verhindert werden. Diese sind nicht zu rechtfertigen, da Vermieter in den Ballungszentren bereits ohne massive Mietzinsaufschläge eine gute Rendite erzielen können. Auch bei Mieterwechsel sollen Vermieter ihre Mietzinsaufschläge auf begründete Kostensteigerungen wie die Erhöhung des Referenzzinssatzes oder die Überwälzung der Teuerung begrenzen. Voraussetzung  für die Durchsetzung dieser Forderung ist die Einführung der Formularpflicht. Die neuen MieterInnen müssen über den bisher bezahlten Mietzins orientiert werden, damit sie die Möglichkeit erhalten, einen übermässigen Aufschlag anzufechten. Mehr Informationen finden sich in der „Dokumentation Anfangsmiete“

Da immer vermehrt gekündigt wird, um von einer neuen Mietpartei einen höheren Mietzins verlangen zu können, braucht man auch eine Verbesserung des Kündigungsschutzes. Oft werden derartige Ertragskündigungen als Kündigung wegen Sanierung oder Eigenbedarf kaschiert. Heute werden gewisse Kündigungsgründe als missbräuchlich bezeichnet. Mit einer Umkehr sollen Kündigungen nur noch aus gerechtfertigten Gründen erlaubt sein, wie etwa wenn Mietende ihren Pflichten wie das Zahlen des Mietzinses nicht nachkommen

Nur mit mietrechtlichen Massnahmen kann kurzfristig eine Entspannung in den Hot-Spots erreicht werden. Für eine mittelfristige Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sind weitere Massnahmen notwendig, wie z.B. die Förderung genossenschaftlichen Wohnungsbaus und raumplanerische Mittel.

Wir vom Mieterverband verlangen von Bundesrat und Parlament ein Paket von flankierenden Massnahmen mit diesen Inhalten gegen die Mietzinsexplosion.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.