Der Nationalrat hat heute die Umsetzung der parlamentarischen Initiative von GLP-Nationalrat Jürg Grossen abgelehnt, welche die Kriterien zur Unterscheidung von Arbeitnehmenden und Selbstständigerwerbenden im Sozialversicherungsrecht anpassen wollte. Die SP Schweiz begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich: Die Initiative hätte prekären Arbeitsverhältnissen weiter Vorschub geleistet und internationale Techkonzerne wie Uber gegenüber hiesigen KMUs begünstigt.
«Mit der Ablehnung dieser Initiative hat der Nationalrat ein wichtiges Zeichen für den Schutz der Arbeitnehmenden gesetzt. Es gibt keinen Grund, weshalb internationale Tech-Konzerne wie Uber hätten besser gestellt werden sollen als Schweizer KMUs, die sich an Regeln halten müssen», sagt SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer. «Der heutige Entscheid stärkt den Schutz der Arbeitnehmenden. Das ist gerade bei neuen Arbeitsformen wie der Plattformarbeit zentral.»
Die parlamentarische Initiative Grossen wollte unter dem Vorwand neuer Arbeitsformen wie etwa der Plattformarbeit bei Uber das Sozialversicherungsgesetz anpassen. Doch gerade hier hat das Sozialversicherungsgericht klar festgestellt, dass die Fahrer:innen als unselbstständig gelten – ein Urteil, das vom Bundesgericht bestätigt wurde. «Statt die Rechte von Arbeitnehmenden im Zuge der Plattformarbeit zu schwächen, müssen die Kantonsbehörden endlich die bestehenden Gesetze durchsetzen, um Scheinselbständigkeit zu verhindern», so SP-Nationalrat David Roth. «Es braucht Subunternehmerhaftung, ein Anspruch, dass kollektiv Arbeitsverhältnisse festgestellt werden und die grundsätzliche Arbeitnehmendenvermutung.»