Nach dem Nationalrat stellt sich nun auch die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) hinter den Angriff auf kantonale Mindestlöhne: Diese sollen nicht mehr gelten, wenn ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) tiefere Mindestlöhne festlegt. Die vorgesehene Besitzstandwahrung für Kantone mit bereits geltenden Mindestlöhnen ist ungenügend: Sie schützt nicht vor Kaufkraftverlust durch Inflation und verhindert künftige demokratische Entscheide in anderen Kantonen und Gemeinden. Die SP Schweiz verurteilt diesen Frontalangriff auf die Mindestlöhne scharf und wird die Gesetzesänderung mit aller Kraft bekämpfen.
«Wer kantonale Mindestlöhne per Bundesgesetz aushebelt, schwächt Arbeitnehmende, die jeden Franken brauchen – und entwertet demokratische Entscheide in den Kantonen», sagt SP-Ständerat Pierre-Yves Maillard. «Der Ständerat muss diese Vorlage zurückweisen. Mindestlöhne schützen Menschen, die trotz Arbeit kaum über die Runden kommen.»
Konkret geht es um die Umsetzung einer Motion Ettlin: Das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) soll so geändert werden, dass Mindestlöhne in allgemeinverbindlich erklärten GAV kantonalen Mindestlohngesetzen vorgehen – selbst dann, wenn sie tiefer liegen. Das führt zu einer faktischen Lohnsenkung in Tieflohnbranchen und schwächt die Kaufkraft.
Mehr Sonntagsarbeit – weniger Schutz
Zusätzlich befürwortet die WAK-S die Zürcher Standesinitiative 23.325, die bis zu zwölf bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe ermöglichen will. Das ist ein weiterer Abbau des Arbeitnehmendenschutzes und ein Schlag gegen die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Besonders stossend: Sobald Verkäuferinnen und Verkäufer mehr als sechs Sonntage pro Jahr arbeiten, fällt der obligatorische Lohnzuschlag von 50 Prozent weg.
Für die SP Schweiz ist klar: Sie wird diese wirtschaftsliberale Abschwächung des Arbeitsrechts entschieden bekämpfen – wir brauchen mehr Vereinbarkeit, nicht weniger.



