Vaterschaftsurlaubs-Initiative eingereicht – damit ist die Politik wieder am Zug

Innert nur einem Jahr konnten 130‘000 Unterschriften für die Initiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» gesammelt werden. Die grosse Unterstützung in allen Landesteilen zeigt den dringenden Wunsch der Bevölkerung, endlich einen Vaterschaftsurlaub in der Schweiz einzuführen. Mit der offiziellen Einreichung der Initiative am 4. Juli 2017 geht der Ball zurück an die Politik: Ende 2020 - bei einem Gegenvorschlag Ende 2021 - wird die Initiative spätestens zur Abstimmung vor das Volk kommen – ein vierwöchiger Vaterschaftsurlaub wäre dann spätestens auf den 1. Januar 2025 spruchreif.

Dank der breiten zivilgesellschaftlichen Allianz bestehend aus den Dachverbänden Travail.Suisse, Alliance F, männer.ch und Pro Familia Schweiz sowie der Unterstützung der Parteien – natürlich auch der SP – konnten die Unterschriften in gerade mal einem Jahr gesammelt werden. Besonders hervorgehoben werden darf das perfekte Zusammenspiel der Organisationen, die unglaubliche Unterstützung unzähliger freiwilliger Sammlerinnen und Sammler, aber auch die Online-Kampagne, die in dieser Art erst- und einmalig war. All diese Faktoren haben wesentlich zum Erfolg beigetragen, der am 4. Juli anlässlich der offiziellen Einreichung gefeiert wird.

Bei einem Ja zur Initiative wird der Vaterschaftsurlaub spätestens 2025 eingeführt

Nach der Einreichung am 4. Juli 2017 hat der Bundesrat ein Jahr Zeit, seine Botschaft mit der Abstimmungsempfehlung dem Parlament zu unterbreiten (4. Juli 2018). National- und Ständerat haben dann 1,5 Jahre Zeit für die Behandlung der Initiative inklusive Schlussabstimmungen (4. Januar 2020). Unterbreitet der Bundesrat oder das Parlament einen Gegenvorschlag, so kann die Behandlungszeit um maximal ein Jahr verlängert werden (4. Januar 2021). Etwa 10 Monate nach den Schlussabstimmungen im Parlament kommt die Initiative vors Volk (Herbst 2020 oder Herbst 2021). Gemäss der Übergangsbestimmungen im Initiativtext müsste das Parlament bei einem Ja des Volkes und der Kantone innerhalb von drei Jahren die erforderlichen Gesetze schaffen und den Vaterschaftsurlaub einführen. Andernfalls muss drei Jahre nach Annahme der Bundesrat dies gemäss Verordnung tun. Der Vaterschaftsurlaub kann also spätestens per 1. Januar 2025 eingeführt werden. Diese Zeitachse zeigt vor allem eines: Geduld ist angesagt. Wichtig ist in den kommenden Monaten die Begleitung des Anliegens in Verwaltung und Parlament, sowie in der Öffentlichkeit. Mit der Einreichung beginnt die Arbeit also erst richtig.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine zentrale Herausforderung im Arbeitsleben

Die Politikerinnen und Politikern in National- und Ständerat müssen verstehen, dass für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie – eine der zentralen Herausforderungen im modernen Arbeitsleben – der Vaterschaftsurlaub ein entscheidendes Puzzle-Teil ist. Natürlich sind auch Teilzeit und Elternzeit prominente Gestaltungsinstrumente, um Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in Einklang zu bringen, die Initiative fokussiert aber auf den Vaterschaftsurlaub. Die EU-Kommission schlug Ende April ihren Mitgliedstaaten vor, mindestens 10 bezahlte Tage Vaterschaftsurlaub zu gewähren und einen Elternurlaub einzuführen. Zudem: Der Durchschnitt der OECD-Länder bietet acht Wochen Vaterschaftsurlaub. Ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission will die Vereinbarkeit generell bedarfsgerechter ausgestalten und flexibler an den sich ändernden Betreuungsbedarf anpassen. Davon ist die Schweiz noch weit entfernt.

Alle EU-Staaten haben eine gesetzliche Regelung für einen Vaterschaftsurlaub

In allen EU-Ländern gibt es gesetzliche Regelungen für einen Vaterschafts- oder Elternurlaub. Die Schweiz ist auch hier ein Sonderfall: In keinem Gesetz wird allgemein von einem Vaterschaftsurlaub gesprochen. Wird ein Mann Vater, so erhält er einen Tag Urlaub erhält, gleich viel wie für einen Wohnungswechsel. Im Gesetz steht dies aber nicht explizit und ist «unter den üblichen freien Stunden und Tage» subsumiert, die der Arbeitnehmer von der Arbeit fern bleiben darf. Dass dieser Tag vom Arbeitgeber bezahlt wird, hat sich ebenfalls ergeben, auch wenn es nicht gesetzlich geregelt ist. Die ersten Tage und Wochen sind für den Start ins Familienleben jedoch sehr wichtig. Die Bindung zwischen Vater und Kind entsteht in dieser Zeit und die Mutter des Kindes braucht vielleicht Unterstützung. Da die Vaterschaftsurlaubs-Initiative einen flexiblen Bezug der 20 Arbeitstage vorsieht, kann der Vater diese Tage auch einzeln beziehen. Damit ermöglicht die Initiative die grösstmögliche Flexibilität für die Familien, die aber auch den Unternehmen zu Gute kommt.

Vier Wochen Vaterschaftsurlaub kosten 0.24 Prozent der Schweizer Sozialleistungen

Die Finanzierung funktioniert nach Vorbild des Mutterschaftsurlaubs über die Erwerbsersatzordnung (EO). Dabei gilt eine Lohnersatzquote von 80 Prozent mit einem maximalen Taggeld von 196 Franken. Die Gesamtkosten eines Vaterschaftsurlaubs schätzt der Bundesrat laut einem Bericht von 2013 auf rund 385 Millionen Franken. Diese Summe macht für Arbeitnehmende und Arbeitgeber je 0.06 Lohnprozente aus (bei einem angenommenen Lohn von 6000 Fr./Monat bezahlen beide je 3.60 Fr. pro Monat – so viel wie für eine Tasse Kaffee). Der aktuelle EO-Beitragssatz von 0.45 Lohnprozent wird aber kaum angepasst werden müssen, da die Anzahl Militärdiensttage (ebenfalls über die EO geregelt) mit der Weiterentwicklung der Armee sinkt und nicht klar, ist ob alle Väter die volle Anzahl Vaterschaftsurlaub beziehen. Allenfalls müsste der Bundesrat die Senkung des EO-Satzes vom 1. Januar 2016 von 0.5 auf 0.45 Lohnprozente wieder rückgängig machen. Angesichts der Sozialleistungen von 162 Milliarden Franken pro Jahr, sind die rund 385 Millionen Franken (0.24%) eine kleine, aber vernünftige Investition in unsere Familien, die sich die Schweiz endlich leisten muss!

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.