Wenn die Kürzungspolitik zum Reputationsrisiko wird

Die willkürliche Kürzungspolitik der rechten Ratsmehrheit kann dazu führen, dass staatliche Stellen ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können. Die Bundesanwaltschaft hat dazu Beispiele geliefert. Funktioniert die Strafverfolgung nicht mehr wie sie sollte, droht der Schweiz international ein Reputationsschaden.

In der Nationalratsdebatte zu den Nachtragskrediten bekamen wir die Folgen der schädlichen und unsinnigen Kürzungspolitik des Parlaments eindrücklich vor Augen geführt. Am Beispiel der Bundesanwaltschaft wurden uns glasklar die negativen Auswirkungen der Querschnittskürzungen des Bundesbudgets aufgezeigt. Trotzdem hält die SVP-FDP-Mehrheit engstirnig an ihren eindimensionalen Rasenmäherkürzungen fest. Sie wollen keine Ausnahmen, empfinden es gar als Affront, einen Nachtragskredit zu beantragen. Eine sture und im Endeffekt teure und schädliche Haltung, wenn negative Reputation oder tiefere Einnahmen durch Verzögerungen in Kauf genommen werden müssen.

Das Beispiel der Bundesanwaltschaft, über die wir diese Woche im Nationalrat debattiert haben, ist exemplarisch. Sie ist aber auch eine Ausnahme, weil sie wegen ihrer Unabhängigkeit direkt ans Parlament gelangen kann. So beantragte die Bundesanwaltschaft, die Budgetkürzungen rückgängig zu machen und einen entsprechenden Nachtragskredit zu sprechen. Die SP hat diesen Nachtragskredit unterstützt. Andere Bereiche der Verwaltung oder Bundesämter können das allerdings nicht, weil sie via das Nadelöhr Bundesrat gehen müssten. Aber auch sie kämpfen mit der Umsetzung der Kürzungen und könnten ähnliche negative Auswirkungen aufzeigen.

Die Oberaufsicht der Bundesanwaltschaft benannte die negativen Auswirkungen der Kürzungspolitik auf die Tätigkeit der Bundesanwaltschaft. (Alle Voten können online im Protokoll nachgelesen werden). Hier ein paar Beispiele:    

  • Die Kürzung des IT Aufwands (139’000 Franken) hat zur Folge, dass die schon länger geplante und jetzt umsetzbare Vereinheitlichung der Verarbeitung von Bankdaten nicht an die Hand genommen werden kann. Das führt zu Verzögerungen in diesen Verfahren und stellt der Schweiz ein schlechtes Zeugnis aus. Wenn die Strafverfolgung zu lange dauert, ist das nicht gut für die Reputation eines Finanzplatzes. Verzögert wird auch die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft.
  • Bei der Kürzung der Dienstleistungen um 275’000 Franken geht es nicht um Organisationsberater. Die Mittel werden für Übersetzungsarbeiten und spezialisierte Expertinnen und Experten in ganz spezifischen Bereichen der anspruchsvollen Kriminalitätsbekämpfung gebraucht. Wenn diese Dolmetscherinnen und Dolmetscher nicht angestellt und nicht bezahlt werden können, können die internationalen Strafverfahren nicht so rasch, wie es nötig wäre, bearbeitet werden. Worum geht es ganz konkret? Es geht um internationale Korruptionsverfahren wie Petrobras, den malaysischen Staatsfonds oder die Fifa-Verfahren. Diese erfahren Verzögerungen, das schadet der Schweiz international.
  • Die Kürzung beim Personal von 315’000 Franken trifft eine Behörde, die stark umstrukturiert wurde. Die Durchschnittskosten pro Vollzeitstelle wurden von 2013 bis 2016 um 4,5 Prozent gesenkt. Das Personal musste also bereits viel mittragen und muss jetzt zusätzliche Entbehrungen in Kauf nehmen.

Die Beispiele zeigen, dass diese Kürzungspolitik der Rechtsbürgerlichen kontraproduktiv war. Sie ist ein unseriöser Schnellschuss, der die korrekte Erfüllung der zugewiesenen und gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben massiv tangiert und gefährdet.

Diese Finanzpolitik muss überdacht und der Spielraum genutzt werden. Der Bundesrat hat eine Expertengruppe zur Überprüfung der Schuldenbremse eingesetzt. Das ist richtig. Zumindest die Rechnungsüberschüsse der Vorjahre müssten endlich breiter eingesetzt werden als nur zum unproduktiven Schuldenabbau. 

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Barbara Gysi

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Nationalrätin SG

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