Für anständige Löhne und Renten!

Alle Menschen in diesem Land haben das Recht auf anständige Löhne und Renten. Die SP unterstützt die Forderungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes für mehr Kaufkraft. Sie kritisiert den Entscheid der Wirtschaftskommission des Ständerates, die kantonalen Mindestlöhne zu schwächen.

Die Reallöhne stagnieren. Viele ältere Menschen sind ausschliesslich auf die AHV angewiesen und erhalten nur wenig Rente. Es gibt Lohnabhängige, die nicht genug zum Leben verdienen und deshalb auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Die Lebenskosten gehen aber nicht zurück. Hohe Mieten und Krankenkassenprämien drücken aufs Portemonnaie.

Die SP Schweiz unterstützt deshalb die Forderungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes zur Erhöhung der Kaufkraft. Die von der SGB-Delegiertenversammlung heute Morgen beschlossene Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente begrüsst die SP sehr. Alle Menschen haben das Recht auf ein würdiges Leben auch im Alter. Heute benötigt fast jede zehnte Person direkt nach der Pensionierung Ergänzungsleistungen, weil die Rente nicht zum Leben reicht. Die Durchschnittsrenten sind sehr tief. Die Initiative verbessert die Altersvorsorge merklich. Gerade Frauen, die im Durchschnitt massiv weniger BVG-Renten erhalten, würden besser gestellt. Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP Schweiz geht in die gleiche Richtung: Mehr Geld im Portemonnaie für Normalverdienerinnen und –verdiener.

Aus diesen Gründen kritisiert die SP auch den Entscheid der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S). Diese hat heute Morgen beschlossen, die Motion von Ständerat Isidor Baumann zur Schwächung kantonaler Mindestlöhne zu unterstützen. Dies ist ein weiterer Angriff der Rechten auf die Löhne von Menschen, die wenig verdienen. Ginge es nach dem Willen der Kommissionsmehrheit, sollen GAV-Mindestlöhne Vorrang haben vor gesetzlichen Mindestlöhnen auf kantonaler Ebene. SP-Ständerat Roberto Zanetti erläutert dies an einem konkreten Beispiel: „Wenn ein Kanton einen gesetzlichen Mindestlohn beschliesst, der über dem Mindestlohn gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe liegt, verdient die Kellnerin in diesem Kanton nicht den kantonalen Mindestlohn, sondern weniger. Das ist ein skandalöser Verstoss gegen die Rechtsgleichheit und ein massiver Eingriff in die Souveränität der Kantone.“ Die SP-Vertreterinnen und -Vertreter in der WAK-S haben deshalb mit Überzeugung gegen die Motion Baumann gestimmt und hoffen, dass das Parlament diesen Entscheid wieder kippt. Denn Gesamtarbeitsvertrag und Gesetz sind keine Gegensätze, sondern ergänzen sich gegenseitig.

Die SP steht gemeinsam mit den Gewerkschaften für eine soziale Schweiz ein. Wir brauchen anständige Löhne und Renten für alle Menschen in diesem Land.

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