Spendenreglement

Allgemeine Grundsätze

  1. Die SP Schweiz finanziert sich primär durch Mitgliederbeiträge, Sonderbeiträge von Mandatsträger:innen und Spenden.
  2. Die SP Schweiz fokussiert ihre Spendenwerbung auf natürliche Personen, um die Unabhängigkeit zu garantieren.
  3. Die SP Schweiz nimmt keine Spenden an, welche Unabhängigkeit, Ziele oder Integrität der Partei einschränken.
  4. Die SP Schweiz sammelt Spenden im Einklang mit dem Bundesgesetz über die politischen Rechte (Transparenz bei der Politikfinanzierung) und der entsprechenden Ausführungsverordnung. Sie hält sich insbesondere an die darin festgeschriebenen Offenlegungspflichten und nimmt keine anonymen Spenden oder Spenden aus dem Ausland mit Ausnahme von Spenden von Auslandschweizer:innen an.

Zweckgebundene und nicht-zweckgebundene Spenden

  1. Gelder, welche nicht explizit für einen bestimmten Zweck gespendet werden, stehen der SP Schweiz zur freien Verfügung.
  2. Zweckgebundene Spenden werden angenommen, sofern der Zweck den Prinzipien und Zielen der SP Schweiz entspricht.

Spenden von Unternehmen

  1. Die SP Schweiz prüft Spenden von Unternehmen gemäss folgenden Kriterien:
  1. Die SP Schweiz akzeptiert Spenden von Genossenschaften und Mitarbeitendengesellschaften.
  2. Wenn ein solches Unternehmen der SP Schweiz eine Spende anbietet, müssen alle Zahlungen dieses Unternehmens an alle Parteien öffentlich gemacht werden.
  3. Das zahlende Unternehmen muss sich öffentlich verpflichten, auf zusätzliche versteckte Zahlungen an die Parteien oder an Abstimmungskampagnen zu verzichten.
  4. Die SP Schweiz akzeptiert keinerlei Bedingungen (auch keine Zusicherung von regelmässigen Gesprächen oder anderen Kontakten), welche mit der Spende verbunden sind.
  5. Die von Unternehmen gespendeten Mittel werden einem getrennten Fonds zugewiesen. Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet das Präsidium und informiert den Parteitag mit der Jahresrechnung über die Details. 
  1. Die SP Schweiz lehnt Spenden von Unternehmen ab, die nicht alle Kriterien gemäss Artikel 7 dieses Reglements erfüllen.

Transparenz

  1. Die SP Schweiz bekennt sich zur Transparenz der Parteifinanzen. Jahresrechnung und Budget werden auf der Website veröffentlicht.
  2. Spenden an die SP Schweiz von mehr als 15’000 Franken pro Jahr werden im Jahresbericht mit Namen der Spenderin bzw. des Spenders veröffentlicht. Die Namen von Spenderinnen und Spendern unter dieser Schwelle werden nicht veröffentlicht.
  3. Die Regelung gemäss Artikel 10 gilt sinngemäss auch für Testament- oder Legatspenden.

Überprüfung von Spenden

  1. Die SP Schweiz überprüft bei allen Spenden über 5’000 Franken pro Jahr, ob sie dem Spendenreglement entsprechen.
  2. Grundsätzlich behält sich die SP Schweiz das Recht vor, jede Spende zu überprüfen, unabhängig von der Höhe und der Quelle. Insbesondere prüft sie, ob die Vorgaben des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Transparenz bei der Politikfinanzierung) und der entsprechenden Ausführungsverordnung eingehalten werden.
  3. In strittigen Fällen entscheidet das Präsidium der SP Schweiz über die Annahme der Spende.

Datenschutz

  1. Die SP Schweiz hält sich an die Datenschutzgesetze. Namen und Adressen von Spenderinnen und Spendern werden niemals an Dritte verkauft, vermietet oder ausgeliehen.
  2. Die SP Schweiz kommt dem Wunsch von Spenderinnen und Spendern nach, wenn diese keine oder weniger Informationen von der SP Schweiz erhalten möchten.
  3. Die SP Schweiz meldet ihre Datensammlung dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragen und legt den Zweck und die Kategorien der bearbeiteten Personendaten offen.
  4. Weiter gilt die Datenschutz-Policy der SP Schweiz, welche auf der Website veröffentlicht ist.

Parteinahe Stiftung

  1. Die SP Schweiz errichtet im Jahr 2018 eine selbständige Stiftung unter dem Namen „Anny Klawa-Morf“.
  2. Die Stiftung fördert die politische Bildung und den Dialog. Details zum Stiftungszweck sind der Stiftungsurkunde zu entnehmen.
  3. Die Stiftung kann Spenden von natürlichen ebenso wie juristischen Personen entgegennehmen, sofern diese an keinerlei Bedingungen geknüpft sind. Die Stiftung legt alle Spenden offen.

Geltungsbereich

  1. Dieses Reglement gilt für die SP Schweiz und ihre Organe. Kantonalparteien und Sektionen können abweichende Regeln erlassen.

Verabschiedet durch den Parteirat der SP Schweiz am 07. Oktober 2022

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Fragen zur Mitgliedschaft

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du per Internet das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Ja, selbstverständlich! Um der SP beizutreten, ist es nicht nötig, den Schweizer Pass zu haben. Wir sind der Meinung, dass alle Menschen, die in der Schweiz leben, auch über Schweizer Politik mitdiskutieren sollten. Ohne Schweizer Pass kann man zwar leider noch nicht wählen oder abstimmen, aber man kann die Politik der SP mitgestalten.

Es gibt verschiedene Ebenen und Möglichkeiten, sich zu engagieren. Wenn Du lokal aktiv werden willst, empfiehlt sich das Engagement in der Sektion Deines Wohnortes oder Quartiers.

Dies ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt in einer Behörde (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).

Du kannst auch innerhalb der Partei Dein Wissen und Können einbringen. Die SP sucht auf allen Ebenen (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen) Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren wollen.

Ausgangspunkt ist dafür Deine Ortssektion. Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Sektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies der Gemeinderat oder die Schul-, Sozial- oder Finanzbehörde vor Ort. Auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) ist die Ortssektion oftmals innerhalb des parteiinternen Nominierungsprozesses die vorschlagende Ebene innerhalb der Partei.

Du gehst, abgesehen von der Zahlung der jährlichen Mitgliederbeiträge, keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung ist natürlich eine gewisse inhaltliche Nähe. Dies bedingt aber keinesfalls, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Wichtig zu wissen

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich Kosten zwischen circa 80 Franken für Geringverdiener:innen bis einige Hundert Franken für Gutverdienende an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.